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Lands-Hmen und Regenten/als diese durch die Landen überkommen haben ; indcme wiebky
denen Lands- UNd relpe ^ivölZrshandischcN^nnÄlijieN UNd des MkhMktl
zu verlesen ist / die Gülich - und Bergische Landen ehcmahlcn von einem gar kleinen Begriff/ undwegen Unterlegenden so vieler frcmbder Landen / von solcher douwlwn gewesen / daß dan / oderumbhcr fast nirgendwo ein beständiger l-imes oder Gräntz-Scheidung zu finden gewesen / bißdaran mildem Wachsthumb und Aufnehmen der ?2mMen zeitlicher Lands-Fürsten die Landenzugleich mit angewachsen / und in einen beständig-und ansehentltchen Umbkreiß bestättMseynd: Allwmassen bekant und unverneinüch wahr ist / daßc-ccsüone der zeitlichen Lands-Kegenrm denenselben diese Gülich - und Vergliche grosse Aembter / Gmtztg und Remagcn/r7euenahr/ Tomberg / Mitten / Vorn / Ä>öwenbnrg/und V!anc?mderg/fonhhundert andere Vortheilen mehr accrelciret seynd.
Und wander vermögenste Theil des Lands / nemblichen die Ritterschasst / gleichwie inallen benachbahrten Landen vom mittlern Rhcmstrohm b;ß auff den Ocesuum zu / durch dieErtz-Stiffter Trier und Cöllcn / HertzogthumbGelderen/und denen -7- Provintzien mFlanderen/Brabant/ und Hollandalt-üblichen Herkommens ist / und biß auff die heutigeStund olzlcrviret wird / auch in aller rechtlicher Billigkeit bestehet / nr allen gemeinen Retchs-Crayß - und Lands-Nochtmssten pro rsrs mitbcygetragen hätten / oder annoch initbeyttugen/und nicht auß Furcht etwaigen Mitbeytrags unter llmulirter Ohnvermögcnheit des Landes diezeitliche Lands-HerZen stethshmfast ausser aller Kriegs-Verfassung zu halten gesucht hätten;so würden sich die Länder in ungleich besserem Stand befinden / und diejenige Nochtmfit/welche denen Unvermögenden jetz allein schwer fallet / aisdan colljunöbim abzutragen Mtzleicht und ohne Mühe seyn;
Dannenhero und diewtilen die anmaßende Qravamez von so grosser Lands-Unvermögen-heitssprechm/und starcten Gewissens-nagenden Eysser für das gemeine Besten comelürm;Ais will denenselben nichts räumlicher / elnem.wahren Eysser nichts ähnlicher / und lhmnGewissen nichts heylsahmer noch gedeylicher seyn / dan die angegebene Unvermögenheit Marmen Landtmans auß ihren so viele Jahren fteygenossenen einträglichsten Land - Güchmnjusubkviren / und damit daran zu counnuiren / daß demselben d?e von ihres gleichen umülWGemüthercn so offtmahlen über hundert / und mehr tausend Rhlr. ehnecmigeBssügnußiichgeriebene Proceß-Köstm/unverantwortlich / und gantz wieder zeitlich genossen - und kWabgezwungen- auch sä etliche hundert taufende Rhlr. sich betragende so Landtags-als andmxarttcular^vuLlm / und auch sich wenigst überzwky Millionen währender Zeit jüngerer KriWvorbezahlte Reichs - und Crayß- Anlagen / so dan feindliche domrchmivnez, wie billig / eetun--bet seyen. Dan obzwarn ich Nicht comeüittn will / daß die Gülich - und BergischeRsttcrsitz von gemeinen soresl-alspetlonsl Lands-Lasten biß dahin frey/ und exempr belassenworden ? so ist gleichwohien auch dekant/daß selbigen dagegen die Ritterdienste zu Beschützungdes Vatterlands obliegen ; und wan solche nicht erfordert/ noch geleistet worden/ daß sie da-gegen dem Vakterland, worunter sie wohnen/ und dessen Schütz gluiessen/ m andere Weegre jpia beyspringcn / allerdings billig/ und nicht gnug/ daß solches bloßhm vechi« zu stimmannoch mehrerem Befchwär / ihren selbst eigenen hott stm Nutzen über und Lmhohlung greßetvioscen anmaßlich geschehen wolle / wie dan auch nur biß dahin nichts erweißlichißwo- kommen/wodurch diese Freyheit auch aussgemeinc Reichs-Crayß-und dergleichen Lands-KMim-tencjirtt / undbchaubtttwerden könne/ weiche cilrLdtööcjmsncäiüte in ^rrumczugüklMftlhßüigener Persohn und Güther dem Feind gezwungen-und gedrungener Weiß gegeben wkldttimüssen / und wovon relpeökivö die KayfiMajest./ und Gesambte Reichs' Churfürsten vBStände niemandten/ wes Stands und Würde der auch ftye/ mit Ausshebung aller Key»Heiken und Privilegien / wie da ftind: die auffallgemeinen Reichs-Tagm eir-gew'.lligttTük-cbenstewr/ exempr noch befteytt wissen wollen / und worin auch die Ritte; ichafft des HübRom. Reichs mit beytragen muß
Zu Ew. Käys. Majest. höchstgcpriesener lebe dahers der untttthäm'B- D
rechtlgsten Zuversicht / Dieselbe werden von obhabmdem allerhöchst richterlichen Ampt aller-gnädigstgenelgt seyn / hierunter auff die ftlbjt redende Billigkeit zu reKeüiren / eine zum Laßdes Nebenmmschen sich unbillig anmassende/ sonst in der gantzm Welt nirgendwo erbörtessunmässge Freyheit / wo nicht zumahlm auffzuheben / jedoch wenigst denen kundbahren Reichs'Satzungen / und denen natürlichen Rechten nach / dahin allergerechtist zu moKüciren/ daßdie Rittersitz in denen privil^iwstenReichs-Anlagender Curckenstewr/ oder an statt demeinwilligenden Römer Monachen / wie auch zu ihrer der Landsassen selbst eigener Persohn/undGüther Keäemprioi,, und 8a!virung gttrungcn-und gezwungener Weiß demgemtinttlReichs - und Landes Feind zahlenden .Lomriburionibus, auch anderen l Reichs - und Crapß-prsÜLUvnen ihrer anhabender Länderey / Wiessen und Benden fsrth anderen emo-
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