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w>v ü°vo ..stauch E.bgehüldigten Unterlhaiien in vergleichen Fällen obliegender UnterthaniasterSLlilfahrllikel! iolcheraestalli vaniit Veßfals zu einigen Venen säumigen zu tast fallenvenZivanas.oMeiiiijulchicittii Wii uiiegeubiigce sehen mägeen / enmcbler ! mich!» uns hierdurch imSlanv-rhaittn haben / Vie e zu Versorgung unserer auff ben Beinen habender / beyder«mahlig-n taaffttn ehenv-r zu verstarcken / van-nizuzichen seyender Kriegs - Mannschaffe / unvV-richang ve> Vcstungen erh-iichi- Nothwcnv,gke,ren / forlh anvrre Reichs^ayß. auchgimeii!eLands.Zlul!gaben/ llnvLastmunumbgangl^ch b-llieiten zukönnen « gie.chwohiabcs,mverunser- gantzliche gnadigiieZuverliche / und eines levcn unpr-vccupireen Gemüibs vcr-nünfftige Vermmhung/die Erfahrnus an Tag gelegre hal , was gestalt-rm-lre unsere Unter,chanen grogeii ihi ils vor! ihnen »ormahls jo rühmlich cumprobirien untesthäniglienO -vorions-Evff-r'n dem laustenren^ahr-Gang sehr weil außzusetzen , michm sich in Zahlung ihrer
St!wr-<schmvigr-iem also säumig erwiesen , und für vie s trl-jo neqsthin 'veiloffeneviei,<z°-r--I.en einen isichen Ructjtanv auffschwellen laßen / daß / imiall hmun-erbe.yicht zulangbche Vci Milteluiig ei foigen solte / unsere Vermahlige höchstnöthige KrieaS-Vcr.
- lambt i knen Vestungen, zu unserem / und unserer tanven unersetzliche» SchavenMig zu xaovcn gerichtel/so van vie d>rcichs-uiiv Crapß> Anlagen/wie auch die acmcuie tanvs-Ersorv-muü-n m-dgch.hr. wurden ble.de.. müssen« Und van Wir glau"l M n Erfahrung bringen/vaßwr-rwehnre unverantworelicheUngebühr / undbestißentlicl'e iten.^r.h-ubtsächli» VM> einige siir 'UuS, und das allgemeine Valterlanv (we.ch-in an Erhaltungunserer Kriegs-Manns-Hafft e undVestungm / mithin B-sorgung vcr lw r-a iisorveri e °?S-ld.Milt-l-n , auch c»n.°rv--l°ii des Le.ülis bekantlich »hoch q^eg.n ist lüde g^^G-ma-h-r veranlasset linvgchaqel , mnh.nvurch dievon selbigen beschehenve u, aie.clu Vo.siellung / und anmaß iche B-Vwhungen mehrgemelte unsere getreu e Liebe Untmba-i.un.ondem Unsalsibr-mgnävigst-n Ehur- undt-mvsfmsten schuldiqsw- Sl-bm^iw7^!^s.nmE»ii-rund B-solgungunsererzuihrem-igenen / unddcSgesambten Vaitt' - Lands alla-m.^mB-st-nl-v,gIichgerichlelerVerordnungen hschstrassbahrer Weiß abgelewer / und ai.ci -sambgegenuns auffgehetzelwerden ; daß W-rdahero-nie unvermeidliche Ro-btti-? 5s»ngnadigst emchl-t / vlejem werth außs-h-,-den / und dasig. unseren ..aZ i. nnvs . tt. h w nihr eigenes V-rderb zu zuziehen andröhenden Übel »i Zelten vorzubiegen / mrebin wi >«>
Endsunsm Chur.undta»dofÜ!stl.MachtundGewaItmilbebörendlm°-nr'N / .u'v^.'j>-
lruck einzuwenden; und obwohlenWir desfalß weit schärffere Mittel -u e. q-nffm sa«iam b!snatwären , unsere Gulich-unv Bergische tandstände von Rhäten , 'R-rterschaffr mo W!
len sambr und sonvers ihrer Uns bey der Uns beschehener Erb. ,md Lands-^chv i.?ü.> 7a -lM^
theurer MS.Wichtenmilder^
ren / dchsiihrohm unserm zu Einbringung der im s-WenZahrlaussi» da sig- u nere ianvenaußg.s»r,°benen^t-wr Gelde.en bestelten Empfängeren himnsals die minvefte Hmtmüsckretlcoder.nckeeac, wieeslmme. Nahmen habenmag , nicht in den-,!?«> leaen / ton
deren ihnen deßfalö vielmehr allen immer thünlichen Vorschub und B-ford-rMg le-st n, ir>-v,'
dr.gm aber g.nwart.gen sollen/daß Wir die befindende Frewelmüthiqe L°n°r..v/mo " a s MV-
anzusehen / Uns ferner nicht entziehen werden: unseren sammentlichen Gülich- und VerglichenAmbt'Leuthel! , und Bedienten aber befehlen Wir hiemit gnädigst / daß ihres Otths / beyVermeidung würcklicher Entsetzung von ihren obhabenden Aembterm/ und Diensten / auchsonsien unaußdleiblicher harter Bestrastung / in Bephrmgungodgemelter Stcwr» Gejderenmehreren Ernst und Eyffer / danbiß anherogeschehen/Pfiichtmäßigbezcugen / und diejenigePerionen/weiche hieran im mindesten / esseyeckreKe vel inckrecte, hinderlich seyn werden/zuVorkehrung der weiterer Andung in geheim sei manu-- unterthäntgst bekant- stch aber durchden an Seine Kayftrl. Maj.von einigen auß Mittel der ^and-Standen genohmenenkecurlum(zumahlenWir denselben/so bald Uns ihre anmaßliche Klagten gebührend vorkoinmen werden /ihrenklarenUnfug baseljivor Augen zu legen / uncrmangelen/ Sie Ambtteuthe und Bedien-ten / nicht weniger auch Steffen und Burgermeistcre / ihres in Vollziehung obgemelk-unseres gnädigsten Befelchs an Tag gebenden untetthänigsten Dienst- Eysters halber / gegenmanmglichen schützen/und vertretten werden) keines Sinns m machen : mithin unseren liebenUnterchanen solches zu gleichmäßiger Emfolg - und Erfüllung dieser unserer zu ihrer Woll-fahrt und besten gerichteter gnädigster inrenuon von denen Cantzlen verkünden lassen / zu rlch-tigerZahlung ihrer Stewr-Schuldigceiten in denen verordneten Fristen möglichstanfrsschen/wieder dlkjentge aber / welche hierunter mit gefiisscnheit / und auß ihrem eigenen Verschuldensaumselig würden befunden werden / mit LctiZinäßiger Lxecmion, forx sonst gestalten Sachennach/scharffist verfahren/und den Erfolg an seinezdchörige inlwch unrerthänigst berichten^sollen.
Euch eingangs erwehnten unseren Lanß! r/^Xlicteoten/Vice. Cantzler/geheunen Hofs und
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