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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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«z (,40) A»

CammttRäthenhiemitstmttMdigst/und ernstlich bcschlmdk/daß/gleichWirunseremQenersiKnegs-Lommi^riar auffdieFesthatlung dieser unserer gnädigst und emjlhafjttt Verordnungin Vorstell-und Fortsetzung der KäL6tmaßiger^ecuttl)nen gegen die Saumige / undsonsimgenawist zu sehen und zu achten/gemessentlich gnädigst auffgetragm haben / Ihr also auch desEnds eweres Orths allen Vorschub erweisen / mithin darauff nicht weniger / so vletewreIncumbentz betrifft / allerdings festhalten / und daß darwider nicht die allmmiweste Eintrachtgeschehe / weder veranlassen / wedergestatten / noch einige o>nmventz gegen diedomrs.vcmorei dieser unserer Landsfürst-Vatterlich und wohl gemeinter Verfügung erscheinen laßensollet. Urkund unserer eigenhändiger Unterschrift! / und hervorgetrückten geheimen Eammer-Eantzley 5-crec Insigels. Geben Heydelberg den! 5. pebr. »7^0.

(I..8.) Kar! Philipp Churfürst.

Vc. klsy.

^laüberA.

WirLarl Wilipp/

Pfaltz Graff bey Rhein / rc. :c.

Q^Nseten gnädigsten Gruß zu vor

Liebe getrewe - Wir haben euch durch letztere unsere Landsfürstl.Außschreibungs-Wr,ordnung des meheren zu vernehmen gegeben / wasgestaltWir die Wider-BesM-bung hiesig- unserer Gülich- und Bergischer Landstanden zum gemeinen Land - Äsbiß zu unserer m hoher Perlon erfolgender anherokombft außzustellen gnädigst bewogen worden;nun haben Wir seither immerfort verhofft / wünscheten es auch vermahlen Hertzinniglichtbesagte unsere Land-Srande sowohl / als übrige gesambte Unterthanen mit unserer Gegen,wahrt erftewen - mithin denenselben ins Gesambt unsere für selbige Hägende Landsfmst- rat,terkche pcopLklion und Milde in sonstige Weege werckthätig bezeugen zu können ; nachdemWir aber an unserer Anherottiße durch verschiedene in drobigen unseren Chur-Landen vorge-fallene und annoch,mmer anhaltende- unsere Anwesenheit atda ohaaußsetziich crfordtrmdehöchstwichtige Geschäfften biß anhero behindert werden / und dan indessen es eine unumb-gängliche Notturfft seyn will / daß vor den ä primä negstkünfftig anfangenden / undulüms^priltZ Jahrs l72«-zuEndlauffkndm Jahrs-Gang zu Bestreitung der bey dem/M.rar-rrarjo unvermeidetitlich erheischter - forth anderer gemeiner Lands - Außgabm das nöthigt(wobey Wir auch unseren lieben Unterthanen über dieihnen seither angetrettener unserer Chur-unv Landsfürsil. Regierung albereits verstattete ansehentliche i^oclersriones, eine weitere Er-leichterung gnädigst angedeyen lassen mögten ) bey Zeiten versorget / und solchen Ende p"eominzemidasig-unseren Ambts die 8umm von- - s Rthlr . , . , Htt.

beygebracht werde; Als ist unser gnädigster Befelch hiemit / daß ihr sorhane 5umMalsobald nach Empfangung dieses / mit Zuziehung zweyer Ambts- Eingesessener Ritter-bürtigen / fort Scheften / Vorsteheren / und meist-Beerbten der Kwrlcul und altenherkommenen nach repamret > und lubcliviciiret / mithin alljolches (Zmmum

gegen (Zuirrung oder ^slZnsrionunseres Hoff« Cammer- Rathen und Bergischen Pfennings-Meisteren veclcer monathlich mit einem zwölftem Theil richtig und unabgänglich abführet /undmnerden negsten ,4. Tagen nach der Keparririvl, , die Keparrirjons-und 8ubilivili0r.s-Zettulen bey Vermeidung hierumb vorhin anbedröhetcr Straff gehörigen Ol ths ohnfelbahrgehorsambsteinschicket ; und gleichwie Wir die schuldigste Befolgung gegenwärtiger unsettlVerordnung zuvcriäßig gnädigst wissen wollen/ als habt ihr auch ohnerachtct dessen / daßdie solchen Ends einladende Ritterbürtige »n rermlnv wider Zuversicht nicht erscheinen würden/lukpoenaLallarioni-kMit der keparririon und 5ubcljvjllon ohnvet weilt zu verfahren / undwie es geschehen/zu hiesigem unserem geheimen Rath bald möglichst unterlhamgst zn berichten.Versehen Uns dessen alfo/ und setnd euch in Gnaden gewogen. Düsseldorfs den 1 ^^rrü 17^0.

Auß höchstgemclter Ihrer Churfürst!. Durch!,sondcrbahrcm gnädigstem Beftlch.

Von