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erkennen/und vermittels derselben Ihrer Chuifürsti. Durch!. zuPfaltz nachtrücklich austzuge-ben/vaß Sie mit der Lxecmion deren auß den proznms i?!?- »7^». Emseithlg außgcschrie-denen Gelder prTrenMrter kett-mtcn (zumahlen dahe die zu dißjährigen Behueff bedinglichoLenrteVtermaylhunderttausintRchlr vm bereits eingenohmen ftynd) einhalten/dasjenige / was etwa über sothane viermahl hundert tausend Rthlr würcklich beygetriebenworden / zur Landstanden Laüam reMruirm/anbey auch ferner mit Beytrelbung deren pro
sums »72.0.in 172.1. cum novci öc äupllcsro srrenrsro öcLrsvamine omistse convocauvniz
runm gantz eigenwillig außgeschriebener Gelder inzwischen luperieäiren/dencn Chur. PfältzifchmzurUmblegung/ und Eintreibung sothaner Hinterständen sowohl/als dernewerLvlleQenin denen Hertzogthumben Gülich und Berg verordneten Beambten aber / daß Sie Mit derihnen aufgetragener weiterer Erhebung eines und des anderen allerdings still stehen / und dasschon erhobenes in die Landständische Lallsm wider einbringen sollen / per specisle Lc poensisvecrerum ernstlich anzubefehlen : damit durch diese allergerechteste Einstellung solcherley un-leydcntlicherärcematen/ und Willkührlichkeiten die Gack bey Ertheilung fernerer Kayserl.Reichs-Verfügungen desto geringere Verletzung / und Anstand finden / und indessen die Gü-lich und Bergiftle Landstände mit denen Noth-leidenden Unterthanen nicht muten im Friedenund im Anfang ihrer allerunterchämgster Hülff- Znruffung durch geschwinde Uberhaufiungunmöglicher exZÄionen völlig erschöpfst / und zu Boden gelegt werden / sonderen durchGemessung des allerhöchst-Oberlehnherzlich-und Richterlichen Schutzes von ihrer bevorstehen-der gäntzlicher Beraubung ihrer Mitteten / und Gerechtsamben gerettet werden mögen.
Darüber:c.
Ew. Kapserl. Königl- und Kathol. Maj.
Allerunterthänigst - Trew - gehorsambjkr
Gülich-und Bergischer Land-Ständen AnwckQeorx. ?erä.von Maul.
10. 61.
2720.
ülich-und Bergische Land - Stände / conrrs Chur-Pfaltz / als Herßogen zu Gülich
und Berg / und dero Beambte/^ppellarioniz, üve nppellsncischer Anwald Georg
Fttd'von ^laul sub prDlenc. »i. Inn.nup. L^c.vicj. p3Z. sme
^l. 61.
Bon Äotttö L;n. wir Larl Philipp/
pfaltz-- Grass bey Rhein / :c»
'ügenhiemit unseren Gülich-und Bergischen Cantzleren / prTstdenten / Vice.Sachleren / geheimen-Hoss-undCammer-Räthen / Ambtleuthen/ Vögten / Schul-theißen /Dinaeren / Rlchteren/forch anderen Land-Bedienten / Scheffen/Bür-germeistern/ Raths-Verwanten/auch Unterthanen ins gemein zu wissen.: obMzwarcn Uns / aller Billigkeit nach / gnädigstund festiglichversehen gehabt / es würden Msere Gülich-und Bergische getrewe liebe Unterthanen (nachdem Wir gleich nach Ant!tttungunserer Chur-und Lansfürstlichcr Regierung / zu wekckthängcr Bezeugung unserer gegenSie beständigst hegender Lands-Fürst- vätterlicher Milde und gnädigster prvpenüou, nicht nurdas dabevorige jährliche Beytrags-(Zu-uuum mit einem vierten Theil vermindert / sonderenihnen auch die ehedeßen beygetragene Jagd-Gelder/ und geleistete kostbahre Emguarlirungs-Verpfiegung / läcenten/ forth mehr andere Nebenlasten gnädigst nachgesehm/ermelte Unter-thanen auch unserer / zu derselben weiterer Erleichterung / so bald solche nur immer möglichseyn wird / obtragender unaußsetzlicher Neigung verbindlichst versichert gehabt) die ä prim!^zji nkgstverlittenen / biß den letzten ^pnl laufenden Jahrs in dasig unsere beyde Hertzog-thumbe außzuschreiben unumbgänglich vermüßigte Stewr- Gelder / mit der einem jeden gettew-
und