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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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^ / vice Cantzler und geheime Rhatesich obigem nach der vor jetzo und künfftighin weiterSnöthig" Bei fügung und Beobachtung halder geztemmend zu richten. Neubmg dM^4»

Zehren-br>5 l?»?»

(l.. 5.) Karl. Philip.

ProConcorclantlä OriZinalistubs'. öc lublrANaVrt8.) soannes (^eorAuz l^unerarli Notariusmerae Impenalis. m.

kelarionlZ nc>r>X cammuniz m ^r/»c,oa//

cie li. sulii 1^19.

Ihrer Churfürstl. Durch!. gesteren heraußkommener gnädigster!(esvlnrion ^ xz«twnem o«2avam haben anwesende Güllch.undBergische Landstände von Rhäten/Rik-terschafft und Haubtstätten mikgantz bellürtztem Gemütherfehen / was maßen ihnen dieVerzögerung des ^ands Tags beygemessen werde; undweiien Landstände wegen Auß-Mibung des ersteren sich nicht i heraußgelassm hätten /dessetbeli Außichmbuna fürwmabt / jedoch unter dem Vorbehalt / daß solche denen Freyheiten und ?ri nt^en nicht clero-

slrensolie / versueget werden müsse.

Gleichwie nun Land-Stände nicht allein aussdas e,steres ()uzttzie. sonderen auchläuffdtllgantzen Zahrgang bey de-o Einwilligung unterthanigst regelet /undausseingantzeSJahr biß u'.nmam gp.-l.8 !7!o. zufolg dero unterthan-gst erstatteten P2ticul.tr kekrwmNem^nrum von ViermM hunder tausend Achtr Gülich- und Belgischen Theils ünter-chämB eiNgewilliget haben / welches zu Bestreitung deren dem LandobligenderSchüldia-ketten weit mehrers tuKciem ist j also sehen auch Landstande unterthämast nicht rwaruMb eben auff die Außschreidung des ersteren . und zwarn auss den voriäbiri.

gen höchstschädlichen und verderblichen comwil^iars - Fuß angetragen / Und nichtvielmehr dem herkommen nach Mit Zuziehung deren LmdständrnDepuMtcn daö aanßes einsgewilligtcs c^nrüm. jns Land ^pgrr.ret werde.? dahe hierdurch der Landen Freyheitencdnlerv.m würden /auff den ersteren Fuß aber dieselbeskbr geschmälert werden; maßen in demVWnchvomJahr,64?./ denen ^onäirionibuz vom Iahr i6<58.b?kändl!ch Mit klaren Wor-ten vttschcn ist/daß iLtnselttg und öhtteVdrwlslenuttdbewttllgen deren ^.andlZänderi

. nichts außsuschretden/ auch kein anderer moäus, als die alre m.rricui, oder duie-nige^ desstn ssch I^e Churfürst!. Durchl. mit Land, Ständen verglichen / ae.brauchet /und nach deutlichen Inhalt vorbesagten Vergleichs miezurhuen Landsständischer vepur.rten reparr rt werden solle.

Uno bitten alsogefambte Landliändeunterthanigst / daß s dahe die VetgrösserunadesMürMicheingewilligten der Landen.Schüldigken schon weit übersteigenden Ouann nnmöalickund wegen des kundbahren elenden entkrässceten Zustands deren Eingesessener Unterthanen bevGott unverantwortlich ist) Land-Stände Vermahlen eins/ umb auß denen täglich aussuchendenschwären Rösten abzukommen/ vom Tag climimret werden ; inzwischen aberZhro Chulfm lil-Durchl. commmirte Nhäte mit denen Landständischen Deputats l<epamrionem beysam-Mentrctten mögen / umb den Gültscher Seichs übcrgebeneN moäum Kepsrtinon.z zu ex.mimrm , und auff den vergleichenden Fuß (Mischer Seichs pro hoc ann» allem / und ohnestmeredonlequeutz / Bergtscher Seichs aber moäv orämstio das emgewilllgres Ouancum

lNsLandzUrepsrrirtN. ^ ^ »

ES müssen sonst Land» Stande wegen denen durch die langwierige ohne dero Verschuldenjichwzögrrende Land-Tags-Handlungm auftgehenden grosseir Kösten sich Nnterthänigst be-zeugen ; und würden sie auch innerlichen Hertzens <lo!,ren/wan bey ctwa erfolgenden Emsettmet!Wschmbungen des ersteren cZuzrtaliz auss den vorjährigen Fuß / oder sonst mehrerer Gelder/als Landstande würckltch untcrchämgst eingewilligt HM / sie sich in dero Gew ssn oecelN.tirersehen sotten/über solche/unerachtet allen desfals beschehcnen ummhänigsNn kemvnlNznonen / und dem von Jhro Churfürst!. Butchl. gnädigst ercheittem 8 cver/.t. zuwider vor»Mvbmme mgrtffe Ein die allherbragte Freyheiten / und Privileg.en/sich höheren OrrbsZu beschwören; "

Land»Stände conress>ren inzwischen nochmahlen / daß sie nicht Wissen auch in den mm-Wen Umbständen dem Landsfürst!, hohen keipeÄ zu nahe getletten zu haben : undwaneMSderanders welches Land-Siande in dero Aufffätzen allein umb das bellen des lieben Vatler-

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