Druckschrift 
Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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mette alle Sommer.Früchlen zu Grund gmchc/imJchr 171S.aber auch nownS ein schlechtesJahr / und die prmcipaliste Scbocr sobey Uns imFlachsi-ziehen bestehet / gantz verdorben/und aller/^pparence nach dieß Jahr wohl schlechter fallen dörffte / und alles mit militärischerLxecurion , auch mit Hinnehmung der Unterthanen Better und Klkydungen für dieStewren hergehet und biß äaro hergangen; getrosten Uns gnädig willfähriger kemechirung.

Ew- Docbw. und Wohlgcb-auch Hoch - midWoht-Edl.

Unterthänig-Dienstliche^.clam l.acier* Lapene. ?erer I>sickelk.

M. F/,

.. , Nseren :c :c. demnachUns zu besonderen Mißvergnügen verscheidentlich zuvernchmen

' A-A vorkommen / waß gestalten bey dem nach geschlossenen jüngeren Land - Tag mit denenLandständischen vcpunrten über die dicßjährige Einwilligung veranlasiem DireQvria^eparririurus einigen Gülisc!)cn Aembteren und Gemeinden in der dicßjähriger mit einer so an-fthentlicher 8ummen vergeringter Lands-Erfordernüs höhere , dan in der negstvorigerLands-^xiZentz angesetzt worden / mithin diese Acmbter und Gemeinde wieder unseren auß-trückiichen Willen und gnädigsten Bestich gar kerne / einige andere auch fast geringe Erleichte-rung empfunden haben ; und dan Wir zwar dieß Beschwär bey dem ncgsten Land - Tag nachMöglichkeit erledigen und remeäbrenzu lassen gnädigst unermangelen /jedannoch auch Uns ge-wißlich gnädigst versehn wollen / daß indessen das dttßjährige (^runcum vsnZallenund jeden(^omribuenttn zu fälligen Zeilen ohn einigen Abgang zu Bestreitung der keinen Verzug leiden-derKricgs-Außgaben und anderer unumbgänglicher Ambls^Nothwmdtgkeiren werde beygetra-gen/ mithin im wiedrigen man zu Vorkehrung der solchen Endö unvermeidlicher / und hiesigemunseremxenerslKriegs- Lommiilurl^ allenfalö würcklich vorzustellen bereits aufjgctragencrLcliÄ. mäßiger Lxecurionm nicht vermüßiget werde; als ist an Euch unser gnädigster Bestichhiemit/daß ihr diese unsere emsthc^te imelirion zu jedermans Wissenschafft in dasigem Euchgnädigst anvertrawtem Ambt von den Cantzelen publiclren lassen sollet / versehen Uns dessenalso:c. Düsseldorft den 24. ^uiü 1717.

Auß Ihrer Churfürstl. Durchl-sc.

An BeaiNbte ZU Vt.van^etterman.

Brüggcn. L. 51. IllalberZ

lle. k. O ^ As für eine anderweite und nähere Bewandnus sich über die unterm Nahmen Schtstfen / Vorstcheren und gemeiner Eingesejfinen Kirspell Waltnicl Ambts Brüggen umb^ ^oäerarion des jüngeren Außschreibungs - ()u3nci eingelangte Bittschrifften dermah-len hervorthun/solches ist auß dem an Ihre Churfürst!. Durch!. vonderoGülrch- undMrgi-schen Cantzler/ Vice-Cantzler und geheimen Rathen unterm ?ten lauffenden Monathsersiatte-ttn unterthänigsten Bericht und dessen Beyschlüssen umbständlich zu vernehmen gewesen; wienun höchstgemelteIhre Churfürst!. Durch!, die des EndsvonZuppjicsnten vorgeschützte Be-schwerden bky künfftigkM Land-Tag behörend untersucht/hieiuntcr dem befinden nach zulänglichremecliirt / immittels aber in obbemeltem Außschreibungs-()uanco keine Aenderung gemachthaben wollen / auch übrigens so viel die gebettene «.elaxirung deren arrettirter Vorsteher be-Mfft/es bey der dießfalsvomsenc^I Kriegs - CommilUriZt-wegen an mehrgemeltm Ambts-Vogten ergangener Verordnung vom 25ten ^ovembris allerdings gnädigst bewenden lassen/und wollen / daß die mit selbigen und besagten Geheimen Rath des Ends vorgangene dvmmu-nic-mon in dergleichen Vorfällen beständig aberfolget werde ; Als haben Etw..,Cantz-- " let