Druckschrift 
Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
Seite
111
Einzelbild herunterladen
 

(rii) R*

solche rechtlich ponäemt/ und betracht werden solten / desselben misersbeler Zustand und höch-ste Amutbdarauß gar lcichrltch abzunehmen sein werde!

, Maßen dan vor erst nicht ohne / daß berührtes Ambt Brüggen mchrenthcilS ingar schlechter Ländereyen bejiehe.

Und dasselbe bey vorigen Kriegs-Zeiten / klztck.undkemzrcbiren in solchenelenden und bet« übten Zustand gerathen / daß selbiges in einen scdwehren Schulden - Lastin Opir.ch zweymahl hundert tuusent Rthir / nebenS einem Imerelle Rückstandvon siebenytg eaustnd Rehlr. und mehr gefttzet worden / und ä- fzÄo sich darinblfinde.

7e^. Nicht zugeschweigen pro l'errio daß im Jahr 1717. durch l'empcli und grausamenWmdschlag die Sommer»Früchten und Flachs / worausten guten theils die impoü- Gelderhergesucht und genohmen werden müssen / forth Geheuchter einen unersetzlichen Schaden ge-Mn und völlig zu Grund gelegt worden ; wie nicht weniger

/>rs A^esidaö A mbt bky vtertehalb Jahr mit acht und viertzig Reuther belegt/und solcheaußAmblsiNittelen verpflegt werden müssen / ohne daß demselben dahingegen die geringsteVergütung / nach Anlaß am 2-,ten Klaji ergangcner Keparririons Verordnung deßhalbenaWedchen / und geschehen wäre.

, Deme ftrncrS binzukombt / daß mehrbeineltes Ambt im Jahr 17! 7' überstitMzmcuUr Lonrmgenr mit fünsizehn tausentzwey hundertRthlr/und vorlg Jahrwie obgcmclt mit etwa vierzehn vavsin«Rch!r überhöher undbcschwehrt worden; alsodastsja handgreifflich zu ermessen / daß sothanes Ambt in so schwehrem ncwcrlichen LonrinZencnicht länger solte concinuiren könnm / wiewohl dieselbe vorhin in denen Stewren nach Mög-lichkeit bcygehalten; welches aber dahero entstanden / daß der Zeit die Früchten und übrigeWaaren wegen denen ^rmten in Geldcren / Braband / Flandcren und denen umbligend bclä-gett-gewesenen Stätten annoch zimblichen Abgang und Zerium gehabt haben; welches aberaußer AmbtS und etwa von emcni etntzigcn Dorff/ welches die Abfuhr gethan nur den zwanzig-sten Theil desAmbts conlnr l.rt/prvücirl wordemwelches aber bey erfolgtemFricden lang «lNrt/undsichdieAnzahlZuhrleuthenüberzwey Drittheil gemindert hatt: anbey der Stewren-An-schlag auft die Lonlum^rivn nach dem vorgewesenen l-icenr-Fueß beschehen/aust welchen Lov«sumprions-Fueß das Ambt bißher / obwohl selbiger der Zeit mt inner/sondern wie gemelt / ausserAmdts geschehen/und gedachter maßen zu celliren kommen / regsrälkt und angeschlagen wor-den ; also / daß bey LeMrung dieses nunmelp in solchen eussersten kuin gefttzet / daß jetzt unvm den jüngstverfloffenen Jahren die Stewren von den mehrcsten AmbtS - Eingesessenen an-derster nicht/ als mit schweren verderblichsten Lxecmionen und Verkauffung deren Untertha-nen Land und Sand / Hauß unv Hoft/fonh alw ihren eiferen (des Ends schier bey allen Ge-richts-Tagen mit vlllracÄion derselben umbgangen wird ) eingetrieben und erzwungen werdenkönnen / also daß der arme verlassene Unterthan das seimge endlich mit dem Rücken ansehenmüssn ; wie man leyder darabExemplengnug hat; welches dan prjncipaürer darauß erfol-get , daß im Ambt Brüggen von jedem Morgen zwey und em halb drey- ja gar vierRchlr bloß allein an Churfürst!- Stewren / anderer o-^rum zu geschweige»/gegeben werdenmüsst! / also/ daß der Last sich höher ertraget / als etwa die wachßende Früchten beybrin-genkönnen / und jedoch daraussen (weilen sonsten kein Lommercium)

Die Stewren nichtallein / wie siebentens zu norirm/ sonderen die jährliche schwäre privsrPensionen. Erbpfacht / Rhenten/nebst Abzug der gewöhnlicher Zehenden und dergleichen demland anklebende oners mehr hergenohmen werden müssen ; dahe jedoch lMgegen in andere»Aembterm/sonderlich aber im Ober»(T'!srcier/woselbst viel bessere ländercy obhanden/ ein'gargmnges von dem Morgen gegeben wirb / sogar daß das Ambt Brüggen schier noch einmahlso viel/und noch wohl ein mehreres von jedem Morgen geben müssen / wogegen aber nicht zuconliäeriren / daß im Obergusner Zährlichs em dritten Theil Braach ligen bleibt / und nurMydntte Theil besahmet werden / angeschen diese zwey dritte Theil em mehreres »nnuöbeybringen / als wan im Ambt Brüggen Mit grosser Mühe / Arbeith und Außlagen JährlichSMs besahmet werde.

Nehmen dahero zu Ew.Hochw >Hsch-und Wohlgeb. WohlEd. Wireleyde betrangteund gantzruinirte Eingesessene Ambts Brüggen unsere Zuflucht / und bitten unttrthänjg-dimstlicd/Dieselbe geruhen diese uns Unterthanen vorhandene äusserste ^lilcne und erbärm-lichen Zustand zu bekertzigen / Ihrer Churfürst!. Durch!- denselben des EndS vorzutragen, ge-stalten von Deroselben gethane Promellen und Verordnung proliriren/und über daö alte KQ-rriculsr»Stewr- ()usnmw nicht beschwchrt/sondcren das cle ts^oüberdas dominFcnczuvie!angesetztes jetzo und pro äiruro uns angcdeyen / unddießfalsdieheylsame Verfthung bey jetzi-gem Land-Tag verfueat und verordnet werden möge; umbdemchrimJahr »7-7- wan obge-

E )( melke