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Vnterthänlg - höchstabgenöchtgte abermahlige Anzesg/
Wt punÄliM) angeführten ^ravamimkus und Bitt / daß bey der be-vorstehender Außschreibung nit über das althcrbrachtes l^wricu.isr cominZem tn Stcwren-Anschlag Zi avirc werden mögen.
HüchstZravirttl und bedrängter Eingesessener Ambts Leilenkiecbetl
Zum
Gülischcn-Landtag.
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Hochwürdtg- Hoch- und Hoch°Wohlgeßorne/
Gnädige Herm Landsiände.
W- Ew. Hochlv. Hoch, und Wohlgcb. Gnaden s. ynd Wir höchst beschwert > und vcr-l armce Eingesessene Ambts Geilenkirchen bey jetziger Versambiung/undNkwerAuß-^schrctbuugs - Oeltbergrivn nocv-und abermahlen zu remonliriren genöthiget / was maßenwir zeikhero/daß der mociuzcoücÄancli exri -zorcltnsrius gewähret /ab sn UV 1705. biß hichin/derdeßfals durch uns eingeklagter Beschwernüssen ungehindert / sechs sieben causentKchlrIährllchs über unseres ^l ^lricukr donrin<>enr concribuiren müssen ; dardurch aber dergestaltdie Unterthanen verarmt und erschöpfst worden / daß / wan bey bevorstehender Außschmbungkeme k (emeclittung erfolgen werde/wirHauß und Hofs zu verlassen / und den Bettelstab anHand zu nehmen qenöch'gct stynd; wollerwogen
pnmv. In hiesigem Ambt kein Lvmmercium geübet wird / noch werden kan / sonderenalles von der iänderey hernehmen müssen/welche doch so schlecht/himmelfiüchtig und sandächtlg/daß der Morgen an etlichen Oer cheren und »n lpecie im Klrspet Geilenkirchen höher nicht / danvsremFchRoggenund soviel Haber Jährlichen PfachrS /ja der Mprgen nit umb eml-ouisvor erblich beygebracht werden könne; »
Deme dan pro lecnnclo hinzukombt/daß bey gegenwärtigen Conjun6turm die erwachseneFritchten in keinem Werth / vor geringschätzigem Preiß versilbert werden müssen : muhin hatdienn Hingelegten Monath ^pril entstandene Kälte und gefallener Schnee auffder Ssndächltgundandem Länderey dergestalt die Winterfrucht beschädiget / daß Man selbige an etlichenOerchercn umbzuackeren gezwungen worden ; auch lassen sich hm und her die Mäuse häussgspüren.
Nun stehet pro lerrio haubtsachlich zu regeÄ.rm / daß in hiesigem Ambt keine Gemeinde/tvorauffdaö Vichc geweidet werden könne/ sonderen muß der Unterhalt auß der wenig stewrbah-rer und lruckmer Wiesen von der Länderey gesuchet werden; wordurch dan uns lelpcNu andererA^mbter^in Mkrckbchce abgehet/nideme bey jetzigen Zeiten auß dem Vlche die mehriste Stewr-Gelderaußgkbracht werben müssen.
prc ()bistrro,stchet auch nicht ausser Acht zu lassen / daß in vorherigen Frantzösischen Kriegdas Slätltem Geilenkirchen inner zwöift Jahren zweymahl nacheinander zumahlen in dieMegklegt / und die Eingesessene vermittels Verüehrung ihrer Häuser uns Gehögter inskuffmte Verderben gestürtzet;
Anbey hat pro ()illiuv unseresAmbt als die rechteBahn inTemschland undBraband/auchdm Spanisch.Valckenbergischen und Staatischen angrentzent m vorigen und letzt hingelegtenKttcg mlt lblzrcb und l<emsr<ben / so dan feyndltch - und anderer Partheyen durch Erpressungder Gidcr/Vi6lu3!len/Hand-und Span-Diensten viele tausent Rthlrzu unserem VerderbentlWbüßet.
Pro5exr»z haben uns die in beyden Jahren 1715. und I7l6. vorgewesene Hagel-undWindschlagmitam hartisten getroffen;
^ Was haben prvleprimvzu Beybringung der Steur- Gelder für harte und schwäre höchst-sehadltche so civil, als miliraire Lxecurivncs Nit gebrauchet werden müssen ? bey diesen Umb-ßänden dan die Unterthanen also verarmet / daß viele Familien bereits ins Valckmbergtscheew'Zrirt; auch wan keine l<emeclirung erfolgen solte/ die andere folgen werden indeme unse-rs Ambt nebst der Landsfürsii. Außschreibung/ und denen schweren Erb-Pfachten / auch an-deren Erb«Gelt>Rhenten viele tausent Rthlr in Opirali zu verpenlloniren / und der gemeinMann so viel pnvimve schuldig / daß solches nicht zu zahlen vermögen : auß diesen ange-führten Beschwemüssen sich dan gnugsamb ergibt / daß wir nicht nn Stand/daß marnculsrische
B )( Steur»