Druckschrift 
Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
Seite
98
Einzelbild herunterladen
 

»ch(98) R*

Steur-^ommAent beyzutragen/vielweniger daß Uns darüber etwas auffgelegt werden möge.

Leben der tröstlicher Zuversicht / bitten zugleich Ew. Ew. Hocbtv. Hoch- und Hoch-Wöhlgeb. Gnaden unterthanig / dieselbe gnäd>g geruhen wollen / unsere angeführtem derWarhelt bestehende und nvrvrische Beschwernüsscn in reiffliche Stti^clersnon zu z-ehm / undbey bevorstehender Außschreibung es dahin zu vermittelet? / damit über unseres althergebrachtes /Uns ohne dem zu schwär fallendes KLarriculsr - Lvnrmgem nit beschwart werden mögen.

Daran:e. :c.

Ew- Ew. tzochw. Hoch- und Hoch-Wollgeb- Gnaden

UnterthänigeEingesessene AmbtS Leüenkircken.

Sopiä consion^

(I..8.) soannes (^eor^juZ ^luneratk I^oranus Eamer«

Im^erialis. m.p.

Denen zum Gültch-- und Verglschen Land -Tag vcr,ordneten ansehentlich en Herren Land. Ständen

Unterthäniq-abgenöthigte Tuppiic-mon , Klag/und Bitt / umbgnädige Vermittelung / daß wir über unser altes KwncuKr.(Quantum picht Aravirt-oder doch wenigst denen umblt-genden Aembteren in punHo der Stewren gleich-gehalten werden mögen.

SämbtlicherScheffen und Vorstcheren/forth meistbe-Erbtendes AmbtS Loslar.

Hoch Wohlgcbohrne Freyherren/

Gnädige Hcncnzc.

W Ew. Hochwohlgebohrnenhiebey unterrhänig chpplicirend zu erkennen zu! gebendzwinget Uns die unumbgängliche Nothwendigkeit / was maßen wir nun einigeJahren hero fast übet Vermögen und weith über unser kiarr,cult>r - st in

denen umb-und anligcnden Aembtermweith höher/als selbige in denen Stewrenhaben beytragen müff n ; dan an statt die uns am negsten änschussendeAembter / bmenliichCaster / Gülich / forth Aldenhoven / und deren mehrere benant werden tönten /ungeachtet deren iänoerey durcl>gehents weit besser / als die unsrige/ etwa per Morgenaci I). Schillingen in denen Stemm beygetragen haben / semo wir dagegen s>er Morgen^ Schillingen ( ohne die Jährliche pentwnes und andere Kesl,Lasten, in ipec-e die viel-fältige Erb'Pfachten einmahl zurechnen ) Jährliche herzugeben genöthigt! worden;

Wan nun es die höchste/ja die selbst redendeBilligkeit erforderen thuet/daß wir, d,e wir durchso lang anhaltende beschwerliche Gelllose Zeiten ohnedemegantz ersaöpffct , und fönst ausserStande seind / mit den Jährlichen Stemm beyzuhaltm/über unseres altes ^mcukr-^lzmum nicht beschweret / oder doch wenigst vorangeregten negft anligendcn A<mb-teren in denen Stewren gleich gehaltet? werden mögen ; dahe wir Schesim und Vorjtehe-re bey unserem außgejchwomen Aydtzu bedauren erbietig / daß uns und übrigen Unter-thanen ferner auffvorangkregtmFueßconmbuirm zu können/ein pure Unmöglic! kett st.

GlaNgetdannenhcrozuEw- Ew.Hoch-Wohigeb.unsere unterthänig fulWige Bitt/Dieselb e al s Vätter des Vatterlandö geruhen es dahin gnädig zu vermuteten / daß wir ins

künsstlg