Druckschrift 
Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
Seite
96
Einzelbild herunterladen
 

»H (96) K«

Als glanqtan Ew. Dochwürdig- auch Hoch- und Wohlgebohme ;e. ;c. unsere uaterthä-«ige Bitt / Dieselbe wollen gnädig geruhen / auß hoher angebohrner Christlicher Liebe undBarmhertzigkeit sich über uns zu erbarmen / und uns eme willfährige Bwstewr gnädig mltju-theilen; für welche hohe Gnade wir in unserem Gcbett etstrigst emgedenck seyn werden!

Sw-Hochw- auch Hoch-und Woßlgeb- zc. :c.

Unterthänige

t^enricb undt-tenricb l-Zzmmelcscb.

keo Lopia cum 5uo Originaü verisona

(l.. 8.) soannes LeorAluz b^uneratli k^otsrius La-mein Imperialis. m.

Vnterthäntge Kemoottrarion und Bitt pro remeäiit.

tione Lcc. ürinrus:

Ihrer Churfürst!. Durch!. Beambten desDingstuhleIüchen.

Zum Gültschen Landtag.

Hochgeb.auchHochwohlgebohrneHenen Grasten und

Freyherren zc.rc.

Gnädige Henen GüWe Landstände.

' 5^' W. reipeHivä Hochgräffl. Lxcellentzen und Hochwohlgtb. Gnaden müssen hiebey auffdie von Scheffen / Vorstehcren und Meistbeerbten beschehme Kemonttrarivn Amblshalber in Unterthänigkeit vortragen / wie daß bey jüngeren den 26. gewesenengrossen Sturm-Wind in den Roggen alsolcher grosser Schaden geschehen/ daß dardurch derdritte Theil davon befthädigt wordenzzudeme gletchfals gehorsambst anfügen müssen / daß we-gen gewesener und annoch anhaltender grosser Truckene bieSonuncr-Früchten / und in Lei-der Flachs (worauffen diemehristeStewr-Lolloibuenlen durch spinnen nicht allein ihr Brod/sonderen auch dieStewr-Zahlungsuchen müssen) auch dergestalt verdorben / daß darauß nichtszu hoffen/ und hiesiger Dingstuhl bey die funss tausend Rrhlr dardurch Schaden erleide ^ mitBitt/ dieses in gnädige Loulillelsnon zuziehen/ und Ihrer Churfürstl. Durch!. hierüber zuberichten/ aussdaß/ weilen gem. Dingstuhl bey dem biß dahin conunuinen mocjo excrnorlll.nario weit über sein dvnrin^eur angeschlagen worden/ bey künsttjger Außschreibung über seinnicht beschwerlich beschweret/sonderen derseib.bky seincmSttbenten Theil pro conrm-^enri des Ambts Cassrs/ wie solches vorhero auch allezeit oblervirt worden / zu belassen wäre/damitten hiesige Eingesessene und Unterthanen / gleich anderen anschiessenden Aembteren wider-fahren/ inetwaloul-^rt/ undnichtzum völligen Verderben/ wie es das Ansehen gewinnet/gerathen mögen.

Hierüber:c.

Ew. HochgräA Lxceli. und Gnaden

Iücben den 1 z. Unterthänige und gehorsambste Dienere

1719. 5. Lopz mp. ^1. Lcbmit2.

?ro (^oncoräantia OriZmaUs( l.. 8.) foanne» Ocorgius k-Zunerark Notariusmern Im^erialj».

Untertpänig