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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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/>^c«»<is.gnädigst zu regeQiren stehet/daß dcr mehresterThkileoncribulrendttsandereyenvndGuchmnanEw. Churfürst!. Durch!. und andere privsre Erbpfächtig seyen / undkamnmandendarab schuldigen schwären Erbpfachts>Last zu tragen vermögemdahe doch in anderenAembteltt dtcscs Uu^Nci5vnerl5 halben ein Einsehen bey der Stewren » Keparrmoa billigst gc-schicht/und keme Kscw l)lli?ärlr^ci5 obhanden ist; nicht zu geschweige»

/>fo7e^to. Daß die Überschwemmung der Ruhr und anderer Waffer an der Frucht sehrschädlich gewesen; ohne deme

/>sZtt^tt,dikßjährlger Früä)ten Lrescentz verjüngst in kocmenle ^prilientstandenerkalter Wuldbey den Büschen anschiessender Länderey eme solche Beschädigung verursachet/gestalt man die Saarh unfruchtbahr umb zu ackeren veranlasset worden seye ; auch nochzmZett

wegen befahrender allzugroffer Trückne und Hagelschlag man stch der Som-Mfaach hatbtl keiner ^rnbrät versicheren könne; umbsomehr als auch die Mäuße sich hinmd wider in grosser Menge bereits spüren lasten; auch daß Ambt bey ueunytg tauseneAkhlr Lspita!» nebst den Landssürstl. Außschmbungen zu verpenNonnm; und dergememeMann so viel privscive schüldig/daß selbige zu zahlen nicht vermöge.

Und gleichwie nun/gnädtgster Churfürst und Herz: ex sattsahm zu ermessen/

daß wir prscer allA pra-f^rz onerz das kl-miculsr (üonrinßeur bey weitem Nicht beyzubringenl»lkm . wrelweniger darüber uns einiger jast auftgebürdet werden möge.

Als leben der vertröstlichcr Zuversicht / und bitten zugleich Ew. Churfürst!. Durch!, unter-thänigjt höchjtfiehentllch / Dieselbe gnädigst geruhen wollen / obige notorische BcsHwmiüstenabsonderlich zu behertzigen / uns höchjibetrangte arme Eingesessene Ambts ttemzber^ Landts-vätterlich unter die Armen zu greiffen / und dahin wenigst gnädigste kemeäiirungs - Verord-nung zu ertheilen / daß wir über unseres altherbragtes uns ohne deme zu schwär fallendesconuoZenl nicht beschwert werden mögen / auch sonsten fürdersambst gnädigst zu verordnen.

Daran:c.

Ew. Churfürst!-Durch!.

UnterthänigsteEingesessene Ambts tZeinsberZ,

czuorum manclarario nomineLoä. Deuter.

( l-. 8.)

?ro Lopiäcum luo OriZinali cvnsonäs oann. Leorz. l-lunerark Hpoü. dses. ScilZ(^am. Immar. m.

Vtiterthänig-Fueßfällige Vttt/umb gnädige Bepftewr

in unser Armuth uns gnädig mitzutheilen

Unser beyder Armen Eingesessener zu KönigehovenAmbtsGrevcnbroich

ttenrick^iätges und ttcnrick ttammetrark.

Hochwürdig-auch Hoch- und Wohlgebohrne :c. u.

6>iLdicweilen wlr beyde untenbenandte Eingesessene zu Köningshoven Ambts Grevenbroich

durch vorigen Jahrs gehabten hüchstschädlichen Hagelschlag in solche grosse Armuth 55. ^^ gerathen /daß daö liebe Brod nicht haben können! und wegen derSrewren durch dieLxecuranren ins Verderben kommen seynd ! maßen kürtzlich drey Soldaten auß ^Ulich^7.

^ag im Hauß gehabt / dan einem jeden Soldaten täglich ein Hopstück geben muffen / Wei-len wir mit Fraw und Hinderen in groster Armuth leben! und zwaren ein wenig Fruchten imFeld annoch stehend zu gewarten haben / welches der Hr. Vogdt wegen der Stewren wird auß-treschm laßen/ und also zu beförchten stehet/ daß Mit Fraw und Hinderen an Lebens MittetenStoffen Mangel leiden müssen/ ^ ^

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