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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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wieder auffdmDösserm ln srmi, befundenen außgesetzten Schützen von einem Ambt zum an-deren begeben / und die von besagtes Pfaltz»Graffen Lbd. dann befundene Lxecmottn und Sol-daten ihres Weegs zu gehen hm und abweisen lassen ; gestatt da», solche Gegenwart derStänden so viel vermögt/ daß der gemeine Mann von allen ^xrremitättn abgehalten / und diebesorgende Aussruhr vor dtßmahl verhütet worden.

Mieweilen aber besagtes Pfaltz- Grasten Lbd. hierauff die jenige / so seine Lxecmores vonBeytreibung derun«mgervilttgeen Stewren abgewiesen / mir Nahmen und Zu-Nahmenneben ihrem Vermögen zu überbeschmben / anbefohlen auch ihre der Ständen Mitglieder denvon I.eera(lr, und ttarts, weil dieselbe neben anderen darzu gehvlffen / lhrcr tragenden Landt-Aembter durch offene Patenten entsetzt; als haben uns besagte Stände umb Einwendung Unse-rer Käyscrl. Hülst und Ertheilungwürcklicher Lxecuüon allergchorsambst angerüstet! und ge-detten / wie Ew. A.A« solches auß den Abschriftten deß Uns eingereichten 5u^l»ciren / unddarzu gehörige Beylagen sub talciculo/z. mit mchrerem zu ersehen-

Nun haben Wir besagtes Unsers lieben Vetters des Pfaltz-Graffcn ^bd. von solchen ge-klagten Beschwärnüssn abzustehen / und was den Ständen und Unterthanen zur ungcbühr ab-genohmen/auch die entsetzte Mitglieder zu ihren Landt-Acmbteren zu reMruirm ermahnet/ wieEW.A-A. auß dem Einschluß L. zu vernehmen haben.

Wan aber diese Sachen Ew. A-A- auffgecragencr Lommilllon anhängig / und theils auß-tmckiich einverleibt seyn.

Als ersuchen W>r dieselbe nachmahlen hiemit Gnädigst/ S«e wollen mit berührter (lom-milllvn nunmehr würckltch verfahren/ und was dem Inhalt derselben gemäß ist zu verrichten/ th-uen alles wissen angelegen seyn lasten.

Da auch an Vollziehung Unseres Vatters / und Unserer ergangener KesolulionenUnge-horsamb-und Wiedersetzlichkeitgespühtt werden solle/ auff solchen Fall wollen Ew- A-A- zuVollstreckung derwürcklichen Lxccmion Unsers Feld-Marsthalcks des Grasten von Hatzfeld/und Unsers Käyserl. Kriegs-Volcks ^sülleutz sich gebrauchen / zu weichem Ende Wir Ew.A.A. beygefügtes Schreiben an besagten w 0nAina!j,und zu dero Nachnchtung m Abschnff-ten lud ci^v überschicken ; hieran vollbringen Ew. A. A. ein sehr thünliches/ gemein- nützigesWerck/ und Uns angenehmesgnädigjteö Gefallen/denen Wir mit zc. Geben zu RegenS-Mg den !7- vecemb. 1640.

?ro (^oncoräancia OriZinalis subscr.öc lub6Zn.

(I., L.) soannez (/eorZiuz ^lunerar!i La-

merX Imzzsrialls. o.

Lopia kescripri Cselarei an Pfaly-Newburg

4e clsco RegenspUrg den 17. vecsmkriz 1640.

? e k. I) I ^ v der Dritte 5.:e.

Urchleuchtiger / Hochgebohrner lieber Vetter und Fürst ; Bey uns haben sich die ^ .Gülich-und Bergische Land-Stände wiederumb zum höchsten beschwärt / welcher ge-stalt D« Lbd. wieder altes Herkommen - Rccht.unv Gerechtigkeiten / undso vielfältige wiederholte Käpserl. Oecreca und Urtheilen sich unterstanden ohneeiniges -Landtags aüßschreiben / Vorbewust / Einwilligung und Qoniens der-LanbttStändt/ noch unterm ciato den toten verwichenen Monaths^untt anevier monathliche Gtewr von hundert tausend Rehlr außzuschreiben / und solcheMit militärischer Lxecution zu erzwingen ; dergestalt / daß der gemeine Man außvcherzrionftrsichselbsten dieser angestellten execurion sich zu mtfchlagen/ allbereit im Werctbegriffen gewesen, auch ungezweistelt grosses Unheyl und Spaltung selbiger Landen/ alsVor-Muren / erfolgt wäre / wan nicht etliche auß Mittel der Stände gleich auffsäßm / und mit de-nmsich hln und wieder auff den Dörfterm iu armis befundenen außgesetzten Schützen von einemÄmbt zuwanderen begeben / und D. Lbd. darin befundeneLxecucores, und Soldaten chresWeegs zu gehen gütlich lMunv abwerfen lassen z gestalt dan solche Gegenwart der Stän-

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