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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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«H (48) A-

Ke5criprum (ügzfzreum

NN PsäißGmffm VVoltsZanZ VVilbeim

Wegen Abstattmig der von den Gülich-und BergischenLand-Ständen vonnewcn geklagten Hrrcnra«ten den 17. VccemdnziH^o.

DerSrMc/ -c ,c.

u. >?. ^^Urchlcuchttgcr / Hvchgcbchrner / lieber Vetter / arid Fürst;

Bey uns haben sich die Gülich- und Bergische Stände wlederumb zum höchstenbeschwert/ welcher gestalt D.L. wieder allesherkommen/Recht und Gerechtigkeit/und so vielfältige wiederholte Käys. vecreca und Urtheilen sich unre;standen ohne einigesHand - Tags AußjAretb«n/Vorbewuß / iLmwültgung und e7o»/en^ der Hand-Ständen noch unterem »0 verwtchenen rN0nats/tt»tt,eme vwr monatlicheGtewr von hundert tausent Rehlr außzuschreiden / und solche mit m//^n/cherctttts» zu erzwingen / Und daß D H die von Hand-Ständen ZU Doitchhrus'g ihres^oce/ so wohl /als Mstatcung der Handschafften Schulden verwultgte 6s//e^enden Beambten beyzubringen verbotten / gestatt Deireibdauß der Akschwgl des Unstingerichten /tt/>/>/^tren / und darzu gehöriger Beylag mit mehreren? zuvemehmen hat.

Wan dan dieses solche Sachen stynd/ die den von unserem hochgeehrtesten Herzen Vat»ttrenund Vorfahren am Reich Weytand Käystr 5eräin-znclv dem anderen aller ChristmrittsterGedäcytnusundUns st!b!tenergangenenKäyj.l)ecreren undKeluluciomn schnurstracks zuwie-der lavffcn/und Wir dieStände nach Ausweisung unsers tragenden Ambts dabey zuHand ha-ben schuldig und verbunden seyn;

Als befehlen wir nochmahlen gnädigst / sie wollen die geklagte Beschwerdenalsbald abstellen / und den Standen und Unterthanen dasjenige / was dießfalszur Ungebühr erzwungen worden / wicdcrumb ^»«iren / und sich dergleichenhinführo enthalten. Hieran volldringen Deine Lbd. neben der selbst Billigkeit unserengemessen gnädigsten Willen und Meinung. Und ftynd demselben mrt w- kegeatpurzdMdlovembris 1640.

Qum 5no origmaU concoräare attestor eZc>

(l.8.) soanncL QeorAus l^uneratk

damerZelmpenM. m s>.

Oopiü kefcrizzti klaret ^ommiGriozcle ciato

dM 17. l)ecem!)N8 1640.

?LK,OI5I^5>V der Drtttt/ic.-c.

bl. a-s. Hkwmdige/ auch höchgebohrner Fürst / lieber andächtiger. Bey uns haben sich die

Gülich-und Berg!sche Land - Stand wieder unseres !?ebm Vetters Pfaitz- Grass^v!ch;ÄNAXVilhe!w Ld.mehrmahlen zum höchsten beschwert/welcher gestalt S-L. wie-der altes herkommen/ Recht/und Gerechtigkeiten und so vte!fäst;gewiederholte Käys.vecrerz und Urtheilen sich unttrstanden ohn einiges Land-Tags außschreiben / Borbewust/Einwilligung und ccznlen8 der Land Stand noch unterm äsro den l o verwichenen MonathsJunu eine vier monatliche Stewrvon hundert tausend Rthlr außzuschreiben / und solche mitmNltsvifcher Lxecurion zu erzwingen / dergtstalten daß der gememeMann auß l) ip-rarion fürsichfeldstmdieser angestaltenL-ecurionsichzumtschlagen albereitim Werckbegrissen geweftn/auch ungezwelsselt grosses Unheyl / und Spaltung selbiger Landen/als Vormauren / erfolgtwäre / wan nicht etliche auß Mittel der Ständen gleich außgejessm/ und mtt dcm sich hin und

wieder