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(47)
Zum sechsten der zuCöllen angeordneter und derselben Statt U 'Mrar auffgekragenHMyserl.L^mmiKvn statt thue / und sich derselben sccommo^lre / der Ständ Pfennings-Meistern l-iuberrcn Blcyman/ noch jemand änderen/we!chcr.zu solcher Kommission zu thuen /oder darzu geschickt wird / m einigen Weg nicht beleydige / oder etwas anderste t^Qo vor-nehme; Auch endlich wegen der Jhme HmenPfaltzgrasten hiebevor bewilligten SOv.MannzuFueß / und ioo. Pferd sich auff die Ihrer Majcjiät Reichs Hoffrathö und Lene^l Lom-mitlssii^rnoläen Freyherren von Böymers unterm claro den - !?. l'ebruarüjüngsthinauftgttra«qene^ommisson/ sich also bezeige; wie derselben gnädigstes Vertrawen nachmahl zu seinerFürstlichen Durchleucht gesetzt. Oecrerum Sc Zi^riÄcum Presbui-Z unterJhrer Käys. Majestättzervorgetrückten Lecrec - Jnstegels den 22. /lnno I <5)'8.
?ro dopiä cum lud originali IN clausuläeoncernenceeoncorcjamLl'ublcripllt öc lnbliZnavw
(1.8.) ^oanne8 OeorZius fluneratk daef»
Lc in (Camera Imper. Immatricularus^orariuT m. p.
Lxtra<^U8 BeDttds cle claro WlM den 2,2.' I^edruaru. 1640»
ErRöm.Käys./auchzu Hungarn / undBöheim oiömgl. Majestät unserem aller->l°^ gnädigsten Herren ist in Unterchämgkett retcnrt und vorgebracht worden, was beyderselben der Dmchleuchtiger Fürst/ Her! ^olss^OZ Vssisselm Pfaltzgraff beyRhein / Hertzog in Bayercn / Graffzu Veldentz und Svonheim / wieder dieGülich und Bergische Land-Stand / und gegen seine fürstt. Durchleucht hinwiederumb erst-besagte Gülich-und Bergische Land- Stand Zeither des 14- ässilis nechstverwichenen 16)5.Jahrs in unterschiedlichen ^motlalien und Schrtsttenm Unterchänigkeit klagend angebrachtund gebetten. :c. ^
Was dan die von Ihrer Fürst!. Durchleucht dem Herren Pfaltz Grasten bey dem imxebruaoo jüngst verwichenen i6;?ten Jahr gehaltenen Land-Tag begeh! te Lomribmion vonZwey tausene zu Fueß und etliche hundert Pferd betreffen lhuet. Weilen solches denentut) äsro den Vierten 5ebruarii und 2 sten,657. ergangenen und den I i.OAobriZ Utldzehenten dlovembri5 negst verwichenen 1^)8. Jahrs wiederholten Verordnungen zuwiedcrlaufft / Kraftt deren feiner Fürstl-Durchleucht mehr nicht als acht hindert zu Fuß undhundert zu Pferd dergestalt verwilliget/ dast dieMonatliche Bezahlung Vermög der Lands-i^ivseZienbeschchen solle ; alw lassen JhwKays. Majestät es bey setz gehörtem - eclucn tennumero verbleiben/ Mit dem gnädigsten Befelch / daß Ihre Fürst!. Durchleucht diese Anzahlnicht überschreiten / und was darüber geworben / alsbald abschaffen / die Stand aber d»edonrribuüon zu Unterhaltung dieser acht hundert zu Fueß / und ein hundert Pferd hicvor auffge-legterMßen ordentlich liesteren / und sich dessen im geringsten nicht verweigeren sollen;
Jedoch aber wan es die höchste Nothturffe erforderen würde / daß über ojftgedachteacht hundert zu Fueß und ein hundert zu Pferd noch mehr Volck geworben werdenmüsse / daß es wie Bewilligung der Ständen auffeinem öffentlichen Land-Taggeschehen solle. Bey welchem ?unÄ JHro Kays- Majcjiät vermög dero Kesolur-on iut> äscovierund zwantzigsten Seprembckz anno,6;7. derjenigen OKciei halber / sodie Stand zumcominznäo über gedachtes Kriegs - Volck auß ihrem Mittel vorschlagen mögten / die weiteregemessene Verordnungen thun wollen / wan sie dießfals tzlialikcirte 5ubjeQz auß ihremMittel benennen werden / damit diese Ihre Kays. kelolmlon würcklich vollzogen werde;
?ro (üopiä cum 5uo origillali in claulula concerncnte conlon^substcr.Lc sublignavit
(1-8.) soannes s)eorN'u8 I^unerarli La-s. Lc irldamera Imperiall immarricularus l^o^
ranu5. m, p.M »
^escrip-