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Oopia Bcscheldts an Pfaltz-Ncwburg.
Wegen desdenGülsschcn Landl-Scänden ertheilten und erleutcrttnBcscheldts. 6e i^ten ^exrcmlznz,6z/.
der Dritte :c. :c.
,5. Urchleuchtiger / Hochgebohrner lieber Vetter / und Fürst zc. D. Lbd. wird sich zu
mnneren haben/ was Mr Bcrseldm unterm ünco den^s.nechst verwichencn Mo-naths unter anderen m zweyen unrerschiedtlichen Schreiben zugeschrieben/daß Sie nemblicb die Gübchmnd Bergische Landt-Stände nicht höher als wasMist Unterhaltung der acht hunderrzuFuß/ und hundert zu Pferd vonnöthm ftye / zucolleN-ren/ und daß dte2)efreytt»rgvondeneo!!eÄen / so besagte Landt-Sländt zusec^u rung ihres Rechtens anlegen / allein auffdie Pfächter / so Fürst!. Cammer-Gücer inpsacheung haben/gemeine / die andere aberdes Fürsten Unterthanen in?^ande zu cumribwren schuldig seyn sotten ; Nun haben sich die Abgeordnete besagterLandt-Sränden in beyden diesen Pulten beschwährt/ und mehrere Erleuterung gebettm / wieD- Ldd. auß beygefügter Abschrisst des Uns gmchten Suxpllcirens mit mehrerem zu ersehenhat;
Wan dan Unsere imemion, so viel den ersten ?un^ anlangt / ohne das dahin gerichtetgewesen / daß von D- 4lD. zu Beschützung der Landen wieder Unsere / und des Reichs-Feindemehrersnitalsacht hundert zu Fuß/ und hundert zu Pstrd erhalten werden sollen; diedoUeÄen aber/so hierzu vonnörhen/wie es m den Ränderen herkommen/angestellet/ unb einge-fordert weeden sollen ; Inmaßen dan solches zu mchrmahlcn erkläh: t und angedeutet wor-den ; Als lassen Wir es nochmahls darbey bewlndm; Gestalt Wir Uns dan auch erklären/daß jeye angedeute Lv!Ze6len / wie auch die ssmge / so sie zu ?5ole^uirung ihres Rech-tens und anderer Z.andts-Notthurffc anlegen / von den Wenigen sotten erHoden wer-den / welche sonste?e in ordentlichen von den Ä-andt Ständen auffqememen L,andr-Tägen bewilligten Geewren von alcers herozu collecAiren bräuchlich/ darbeyWiraber ihnen gemessen befohlen / daß sie so wohl die un Pragenschen Frieden-Schluß/ als beynechstgehaltenerChurfürstl.Zusammenkunfftzu Regenspurg bewilligte iz.o. Monath einfa-chen Römerzug den Jenigen / so von Uns dahin angewiesen werden / gegen gebührende c^uir-tung ordentlich abrichten/und bezahlen / jedoch Mit dieser außtrückitcher Erfahrung / und Be-dingung / daß Wu hierdurch einem künfftigen Landts-Fürsten / welchem die 5ucceMon dieserbanden zuerkent werden mügte/ an seiner Landtsfürstl. Gerechtigkeit nichts prXjnäicirt habe»lvollm. So Wir D- Lbden zur Nachrichtung anzufügen ein Notthmfft erachtet / seyn undverbleiben bmebenD- Lbdm mit ac. Geben zu^berltorff den l4.5eprembri5 Hun» ,6)7.
?ro doxiä cum vrr'AinaliconfcznZ.
(l.. 8.) soannes Leorzius ^unerark Notarius La-mer«e!mj)eriall8. m. j).
LxtrgÄVescheldts über dte von Pfaltz-??ewburg /
Und den Gülich-und Verglichen Ständen bepdcrsetchs cinkommene
Klagten» <^e 22. k^artii 16)8.x? Er Rom. Käyserl. auch zu Hunaarn und Vöheimb König!. Majest. Unserm Allcr-
gnädigstenHer:en/istinUntetthänigkeitrefemt/undvorgetragmworden/ was
bey Derselben die Fürst!. Durch!. Herz v^lbelm Pfaitz- Grass bey
Rhein/Hertzog in Bäyeren / Grass zu Veldentz und Svonheim an einen zc.zc.
Für das Fünsste - Die von silbsten/und eigenes wittens den Standen monath-lich aufptelegte sechstausend Rthlr zu forderen einstelle / noch deßwegen oderdergleichen etwas ins künMg an die Stände suche und begehre.
ZUM