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^ ^ coüeAiren / und daß die monathliche Zahlung der Soldaten vemiög der Landen ptivlie^kN und, '! ? alten Herkommen durch derÄ.andtsthaffce« vermuten / und Kandt-Lommisssrienge-schehe. Hieran erstattet D. Lbd. Unseren gnädigsten gefalligen Willen. Und Wir:c.Wen den -.5« äliAutti 1 <5z/.
! ?ro OopiA cum 5uo Original! consona
( l.. 8.) soannes (7eQrAU8 stlunerark Notarius <7a»
" merx Impenslis. w. x.
LIsutula Loocernens,
BefchtidtS für die GüliK - und Bergffche Landk-Stäudt/in unterschiedtlichen Puntteu.
Lonrra
Pfaltz'^ewburg.
Vom 2.5ten ^uguiii 16Z7.
Er Römisch. Kaystrl Majest- Unserem allergnadigsien Herzen ist in Unterthänigkeikreterut / und vorgetragen worden / was sämbkliche Gülich»und Bergische Land-Ständt / Ritterschaft und Stätte / rn unterschiedlichen übcrgcbenen ^emon^lim / allerhand puMa betreftend/ lnUnterthänigkeit angebracht/ und gebetren haben.
Und soviel den ersten pmiH die Abhörung der Güllch und Berkifcher Rechnung/und was dabey angeschafft worden / betreften thut / da haben Allerhöchst-gedachte Kayserl»Majest. zu Abhörung setzt gemelter Rechnungen Dero Käyserliche OvmmiMon Bürgermet-
^ und Rath Dero und des Heil. Reichs Statt Cöllen auffgerragen / wie besagte Landt-^ Ständt und Rmerschafft von denselbigem mrt mehm m vernehmen werden.
So ml den anderen?unöi betriftt/ daß die aufstacht hundert zu Fuß / und hundertPferde^ucirte Twuppen in höchst gedachter Kayserl. Majest. Pfilcht genommen/ und vonAdellchenguz!i6cilten ^anHjassen conimen^irr werden mögen / das rst HöchstgedachterKäyierl. Majest. Gnädigster Bestich / daß die Abgeordnete von gemelten Landt. Ständen undRitterschafftcn gusllücjrte vorschlagen sollen / so wollen hierauft Ihre Käyserl. Majest.Dero weitere schleunige Verordnung ergehen lassen. Immittels aber haben Höcdst-gedachteKäyserl. Majest. Dero gemessen Bestich-Schreiben an Ihre Fürstl. Durch!. Pfaltz Graf-ftn Wolftgqng Wilhelmen zu Newdurg abgehen lassen / daß Dieselbe besagte Gülich - undBergische LandttStändt nicht höher als auff acht hundert zu Fuß / und hundert PferdcolleÄiren sollen.
Betreffend den dritten ?unÄ , daß die monathliche Bezahlung der Sdldaten vermögder Landts-?rivile^ien und Herkommens durch der K.a»wtschafft Oepurii te / undL.and-commils^ien geschche / das halten Allerhöchjstgedachte Käyserl. Majest. für gantz billig ;haben auch deßwegen ebenfals gemessenen Bestich an vorbefagte Ihre Fürstl.Turchl. zu New-bürg abgehen lassen- Und verbleiben Höchjstgedachk? Käystrl. Majest. besagten Landt-Slcinden/ Ritterschaffmi und Stätten / wie auch den .Abgeordneten Mit Kayserl. GnadenMögen. 5iHuscum Wien 16)7.
?ro Oopia cum 5uo Original! in clautulis extraätis verdorenuIconcor«äankitiuz suklcri^ÜLLc lubliZnavic
^ I«. 8,) stoannez (7eorßiuZ hlunemtk H poist. sc indamem Impenali ImmstricuZAUZ No-tarius. m.^.
N. 15.