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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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sonderen auch dem Düsseldorffischen Statthaltercn in OiAinzU wieder zurück gelicffert / undVanebm augedttttel worden / daß D- Lbd. die Stände beschielten / und Mit denselben dar-auß persöhnilch l^cknen wolten ; welches doch auch nicht l, folget wäre / sonderen nur mehrund mehr (^r2v^'UlUÄ <?c Lx?.Ä!one5 vorgejkelt würden.

Dahkio sie Uns in diesen Lxrremir2ubu5 umb Unsere Käystrl. Gnädigste Hülffund Ke-mtüirnng gcdorsamoj't im^lorirc/und gebctten haben.

Was nun aber obbemeaer Rmerschassc / Ständen / und Statt Unserer / und desReicheFürstenthunib Gülnd und Berg abermahien eingewendete Bsschwä'.ungcn / und ge-Hellene Abstellung dergictchm wieder ihre envil^jz, und Eurwllügung cmseithigaußgksckr.c-kner Lxs6Noncn und ^owllbuc!c>ncn anlangt/ wissen D-^bo. sich zuvor zu erinneren/ wasdergleichen Lrävammum haiber albereit vorhin vorkommen / und darinnen vor Erfahrung/und Verordnung erfolgt seye.

Wan Wir Uns aber besagter Fürstenthumben / und darzu gehöriger Ritter-undLand»schafften b.'chg Gnäo-gst anzunehmen haben, und nicht Hülffloß zu lassen seyn; zumahlen Dr.Lbd. ohne das daiüot! gleich von Unseren necbsten Vorfahren / also auch von Uns eine recht-mäßige pütlcMon, oder Ham.mUl-Ärlon bey unerölterlen Rechten nicht gestanden wird.

Darumd jo wollen N)ir D Ä<bd auch hiemit ferner Vetter -und gnädigltchermahmr/ uns begehret Kadenz daß sie vielgemektL R?ccerschaffLen bey odange-rsgrsn ihren alten ^eri?0'nmen/ Gewouhelten / erlangcZn 1 nvii^ en/ Rechten/miv GerecheigLölten rührg verbleiben lusssn / und die angcdsuce unzwmende em-feichige Kx-^Ä^!ien ab mW erustetlen / die Lumr-buuvneö. auch aljozu>l.vcieriren ge-schchenzu lasten / dam;c sie st H dosten zu beschwüren nicht Ursach haben-

Deme dan D-Lbd. sonderlich bey erzeigten beschwärlichen Zustand des Heil. Reiebs/ zuBeförderung des gemeinen Wesens besten zu thun wissen / wie Wir dan auch solche UnsereVerordnung den Ständen / vcrmög beyllgender 'Abschrtfft noilkcirt haben / und seynd Z6.Mtzwohl beygethan. Geben Wien den A. ^larrü 1654.

?rc> Eopiä cum snc> OrrZinaü concoröante sublcripsscöc subliZnavit

( l^. 8. ) soannes Leor^lUZ k^uneiark Notarius da--

merX.lmpLttaltZ. m.p.

Der Käyserlichen End-Urtheilte ciaro eizerüorü den 2.0Sol>. i6;5.

Jr kerciinancj der Ander :c« :c. Bekennen öffentlich mit diesem Bricff/daß Wir in denen von der Gütich und Belgischen Rttlerschafft/ und ^and-Stän-den selbsten / als hernach deren an Unserem Käpjerl Hoff abgeordneten geklagte, msolwtthelt die^vmribmion betreffend / so wohl gegen den Durch«ieuchtigen / Hochgebohrnm XVolff^nZV^Ubelmen Pfaltz-GraffenbeyRhem / HertzogenittBäyercn / Grossen zu Veidentz / und Spsnheim / Unserm lieben Vetteren / Schwageren / undFürsten/ alsvorgeOachtcrRitter-undLandschafft deroHechogthumber Gülichund Berg ab-geordneten/am anderen des Monaths O^obns , unsere Kelv!urwnc8 beyberseils ergehen las-sen : wie solche von Wort zu Wort hernach folgen/ und also lauten-

Der Römischer Käyseri. Majest. Unserm allergnadigsim Hcreenistallerunterthänigstuttdüußführlich re^r.rt / und vorgetragen worden was der Durchleuchtig-HochgebohmerFürst/ HerzXVvitfZa^v^.lbelm Pfaltz-Graft bey Rhein / w. auff der Gültch-und Bergi-schen Ritterschasst und Landt-Ständcn Lravamlns,insonderheit die Lomriburicii, betreffend/so wohl mündtl ch bey deren mit Ihrer Fürst!. Durch!, darüber gepflogenen Gütlichen Lon«tereritzen , als auch hernach in Schrifften vorbracht und eingewendet/ befinden Wir nichtserhebliches/ warumb Sie von den vorigen KescUpris und Einwendungen/ welche dieses ?ur»^aeu halben unle» schiedlich abgangen / weichen solten; sonderen vielmehr / daß Jhro Fürst!/Durch!-schuldig / die geklagte (^vamina abzuschaffen/ und hmsühro deren sich gäntzstch zuenthalten ; wie dan Jhro Käyserl. Majest. auß tragendem hohen Käyserl.Ambt hzemtt allesdas jmige / was in snno »627. erkendten / und auff Ihrer Durch!- beschehcner Erklärung/daß dle Stände weiter mrt denen damahls geführten Alagen nicht ^r^vire werdenldlten/ zurück gefordertem ^lanclaio, auch denen hernach darüber erfolgten kelc^m, War,

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