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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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wiedemmb zu Unserer Reichs-Hoff Cantzley abforderen / und den prvcek darüber ewsttüeVhaben lassen.

Demnach aber jetz berührter Erfahrung / veclarsrion > und Anerbieten zugegen D- Lbd.mit den Lrzv.imimt?u5 weiter verfahren / und berührte Ritterschaft / auch Stände besagterFürjienthumber Gülich und Berg wieder ihre Privileg , und Att-Herkvmmen zu beschwe-re- angemalt / und dieselbe derentwegen ihre Klage bey Uns anderwm angebracht ; AiShaben Wir durch Unsereabgangene Schreiben B-Lbd vorberührter ihrer Erklährung erinne-ret und ermähnet / den geklagten eravAmimbu;, da sie vorgedachter maßen beschaffen / zuremeänen/ dieselbe abzustellen / undmehrangezogener deroErklähruna Und erbitlhm zugkle-ben / und nachzukommen - oder km fall die Sachen anders beschaffn / und bewanvr seyn/mnerhatb dreyer Monathen dero umbjiändigen Bericht an Unseren Käyserl. Hof einzuscht-chen / wie sich Deine Lbd. dessen wohl zu erinneren hat.

Nun ve> sehen WnUnszwarn gäntzitch/ es werde D-Lbd. solches alles der selbst Billig-keit nach in schuldige gebührende Obacht zu nehmen / und denselben würckliche Vollziehungzu leiffn dero angelegen seyn lasten ; Demnach aber zmhero mehrbenenre Ritterschafftsich nachfolgenden Sachen halben von newen besclwcu t / daß nemblich die ohne Bewilli-gung der gejamdter Ständen außgefchnebem Sreurung nicht allein reUirer exi^rt/ son-demr auch chnen die zu Voilfahrung deren wieder D Lbd- - - » - an Unserem Käyserl. Hofferhaltenen procesz auß ihren der Ständen / Stätten / und Unterthanen Pliv2r.Mine!frey-willige Bchschüß zu Ihrer nöthigen ldefeichon zu thun von B. Lbd. Mit der Bedröhung / daßsie chusten drey-oder viermahl zur Slmss so viel erlegen / oder gar am Leib gestrafft werdensollen / mklbn't; obbmmrer beyder Fürstenthumben Ritterschafft / Statt / und Ständeauf Land-Tage absonderlich/austeine Zeit/ wiider habende?rtv,leffs, und alten Herkom-men zu Fe^sr^lon der banden / und Eintreibung der ohne der Ständen Verwilllgung ange-legter Lonrr-bunvn beschrieben: die bey Uns angebrachte Klagen zu Ungnaden außgeveutet-und außerhalb den 5and-Täg?n mit Berufung etlicher wenigen / welche darzu nicht bemächti-get / bcstewret > und solche Stew-ung zu erlegen gezwungen werden wollen. Als habenW'r solches alles D-^bd. durch die mitkommende Abschriften tub Ilr. 6.L.L. und v. zuschi-cken / und übersenden woll?» : XVan dnn angeregte Nestbwärden/ und L^ewe-rungmehrbsrührtsn Rrtterjchafsten / Statt iwdSränden en/u»tdodan-gezogenen von D- Abd. Uns deschehenen Erbieten und Zujag zuwieder tarZffen ;Älse-mahNkn und begehren Wir an Dieselbe hiemit nochmahlen gantz Vttrer>Schwager-undgütiglich/ Sie wollen in reifer Erwegung jetzt eingeführten / und anderen erheblichen Ursa-chen berührter Geklagter Newerung und Bffchwäeung sich enthalten / und darvon abstehen/was besagten R'ttcrschafften / Stätten und Ständen durch dieHeklagte(>mribmion , undStewrung abgenohmen worden / wiederumb rettuulren / und erstatten, zc»

?ro Ooncorclanria OriZinalis tublc.(l.. 8.) loanncs <7,eorZiU8 ^unerark Notarius La-mcrX Imperialis. m. p.

kxtraHus k^escripti d^larei 6e ^ato'Wlen dl?N 6. ^lartü l6^.

der Ander :c.:c.

doch auch D-Lbd. üib clZeo Düsseldorf den l. ^rrii vorbedachten ncchstabgeswichmcn Jahrs einen m diesen Landen unerhörten/ und bey Lands- Fürsten vormah-len niepraöitciittnBefelchvon,4.punÄen untermSchtinemerLenergi-velcri^ionaller Persohnen / Haab und Güter an die Beambte und Diener / vermög dessen die Verzeichnusdarab ab ulrimz l^rci! einzuschicken befohlen worden / abgehen lassen / und folgendts überalle vorige nach und nach aufgeschriebene Steur^ Gelder jüngst im Monat I^v. eine monatlicheStcwr / sosich im Fürstentumb Gülich fünff und zwantzig tausend / und im Fürstcntumb Bergaber zehen tausend Rthlr dem angeben nach ertragen solte/ aussen allen Tag Gelder / so vor-hin spencl rt einselthig ohne ihr der Ständen ^ccjuiiieinn , und Bewilligung avßge-Khrteden Uno obwohl sie auch -m Monath ^unio verwichenm Jabrs sich eines beweg-lichen Ersuchungs-Schreiben an D, Lbd. verglichen/ so wäre doch dasselbe nicht accepr.rt/

sonderen'