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Darauß auch / da bey Zeiten solchen Newcrungen nicht vorgebawet werden soll / unwieder-bringlicher Schaden zu Gefahren/ und am geringsten Verzug die eusscrste Gefahr /undLandt-Verderben hasstet -. sönderlich da man täglich erfahrel / daß alles / was D- Lbd. obverjiande-
»er unbilliger Weiß außprcste / auch und alle diese ncwerUche Vornehmen/
wie an ihnen ftlbssen unrecht / null und nichtig / also auch Uns und dem Heil. Relch / vonwannen mehrbesagte Fürstcnthumb und Lande Lchnrührig scynd , gantz pi^ullrcirllch ; inAnsehung gedachte Reichs Lehn von ihren alten Freyheiten / guten Gebrauchen und GerechsMetten m einen schwärlichenLast und Dienstbarkeit gebracht werden: m welchem Fall ver-mög des H. Reich6>(^nli!ruuon, und Cammcr Geilchtö-Ordnung ä prs-ce^ro wohl an-gefangen werden kan / und solle:
Als haben Uns mehrbesagre Ritterschafftcn umbAuffhcbung / ^lllrung / auchlnhibi-Mg solcher .^crenrattn und deßwegen gehörige procels und ^lÄullzra zu ertheilen in Utiterthä-mgkeit angeruffen/ auch erlangt / daß Ihnen selbige heut ll^o auffttisse der Sachen Erwt-Mg nachfolgender gestalte! kennet worden seynd.
Hierumb / und weilen Wir D-Ldd. obverstandener massen in gedachten Fürstenthum-den einige ?vllelllou'nicht geständig seynd j so thuen Wir alles das jenig / was D. Lbd.als angemaster Inhaber gedachter Fürstcnthumb mid Landen zu Behauptung demselben ver-meindlicher zpprellenllll tcr putlelliuu in obgehörtcn unterstandenen^rcem?.ten / oder auch aussandere Weiß und Weeg / wie das Nahmen haben mag / mit Emnehmung Hand.getobtenEydt/Huldlgung/ Beypstichkung/ Ausschreibung der Landtag / und was bey denselben vor-Übergängen / und abgenöthigec worden/ auch alles das jen?g/ so obgehörter maßen bey Un6klagend eingcwend worden/ als ohne dem Null . nichtig / krasstloß / auß tragendem Ambtund Käysert. Macht / Vollkommenheit / inmassen solches von Unserm lieben He^en VettermKäyser k.ucllil^llc), auch von Uns selbsten vor diesem zu unterschiedtllchmahlen gleichfalS ge-schehen/ hiemit allerdings czillrcnundauffhcben ; Und geb cthen hierauff D.Lbd. wie auchobbenmten derselben inmulliten und vermeinten Statthalter / Cantzeler/und Räthen zu Düs-ftldorff/ auch anderen hohen und niederen Beambtm / Rlchteren und Schultheißen / Dmge-ren / Vögten / und allen angemastm OKcizntcn von gedachter Röm- Käys- Macht / auch Ge-richts-rechtswegen/und bey llcru hundert Marcklölhigen Golds/ halb in Unsere Kays-Cam-mer/ und den anderen halben Theil mehr besagten Ritterschassten unfehlbar zu bezahlen / h-emikernstlich / und wollen / dass D. L.bd und Ihr / ged.Güllcv und^ergtjcde RittermndL.andschaAm/und Uneerchanen weder mit iLydt / Gebore/ undVerbott / oderander wiederrrcht-und beschrvärlichm Deckten weiter nrtbelagee / nochointger^unzchHilin, Dominien / Landtag außschreiben / Schätzungen /Lomiiburioncs,je»!/ 8elvi5-oderplzgmliett » Gelt anzustellen / und abzuforderen anmaßet / oderdie selbe durch Lxecurions-Mittel zu erzwingen unterziehet ; sonder hmvoran desalles enthaltet / hierinnen nicht saumig / oder ungehorsamb seyet / als lreb Der-selben/ und iLttch ist / obbestimbce po-n zu vermelden- Das meinen Wir ernstlich. ze>
Geben zu Wien den lZ-Vamisrü /^nnv 162.7.
Vro dopia cum suo OriZinali consona^ l.. 8.) Mannes OeorUuz s^uneratk Notarius
merT Imperiglis. m.
LxtraÄuz KäysetWtN kelcripri <Ze dato z. ^lartil 1628..
der Ander :c. !c-
Dchleuchctger / Kochgebohrner lieber Vetter / Scbwager/ >s.
und Fürst. D- Lbd- hat sich guter maßen zu erinneren / wetchergestalr Wr dasauss untcrthänigstes Anhalten / und eingewendete Klagen Unserer / und des HeiligenReichs lieben Gttrewen 5l. ö- der Unseren / und des Heil- Reichs Fürstenthumben Gültchund Berg / wieder D-tbd.erkendt« und außgeftrtigttS lvlsollzrun, Lz^rorium Sc lnll>biro»rium auft dero in versöhnlicher Anwesenheit an Unserem Kayserl. Noff bcschehenes gehorsamb-stes Ansuchen und gethane Erklärung / und Erbieten / besagte Ritterschafft hmfuhro wie-der ihre erivikgia nicht zu beschweren / und was darwleder ergangen seyn mag / abzustellen/
K i miede-
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