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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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wandten Bchmff nicht erkleckten/ daß Dieselbe die Gülische nachkr Birckesdorff/ und Bergi-sche nacherUpladen beschreiben mögten / und daselbst wettere Notrhurftt/ und Vorschuß be-dacht/und beschlossen werden solte: M Ansehung solche allein m calum imszrvvifX iumm^ne-cclllraris / da auß dktN geringsten Verzug grosse Ungclegenheit entstehen könre / und ander ge-stalt nicht vorgeschlagen / sonsten aber die Stände in keinen Außschuß - Vepm-zrivn willigenkönnen: wie danvitlweniger den Vorbehalt einzuräumen gewust haben/daß/ da lnkünfttigerBewilligung Mangel erscheinen/ oder dieSacb auftgezogen werden solte / alsdan ein recht-maßiger ^andts-Fürst unter der Lands-Notthurftc eigenen Gefallens Steuren / odcrAuft-lagen anzustellen bemächtiget seyn solte. Bey welcher Newcrung es nicht gelassen / sonderennach geendigtem Landtag hätte dem Herkommen zu gegen D. Lbo. aüfangs selbst / da keiner vonder Rllttrschaffc und Stätten überrund angewesen / die emgewilligre Sceur wieder die alteaußgesktzt/ derGraftschasslRavmspurg den Dritten» Theil / so sie von der BelgischenAnparth vor alters getragen / mchrzugelegt / und also die Belgischen deß zu mehr gravirt:auch die Stenmn ihres Wohlgefallens zu anderen Enden / als auff gemeinen Landtag durchdie sämbtliche Ständeeingewilliget und verordnet tvordcn / außzugeben : die Rechnung Dr.Lbd. rmmili. ten Cammer-Rächen eluzuilessreu / wie auch durch die Belgische Pfennings-Meister die elngewill'gte Sttwren von den Aemdteren / Stätten / und Freyheiten einzuneh-men/und nichts darad ohne D Ldb oder deren angemastcn Statthalter / Cantzler undRächen Bestich außzugeben / und zu berechnen anbefohlen habe. Inmassen dan D. Lob.alsauffden r s.Mäy / und 8.Ju!n dtt Gülische Ständ absonderlich aufs BirckesdorftzumLandtag wieder beschrieben / weiters angeben lassen/ daß die im -Octob. emgewllligle Srew-ren erschöpffl/ und derowegen andere Mittel zu comimiirUcher Notthurss gefordert hätte ;und als dieselbe Ständ darauff / ohne der Belgischen auff gemeine beyder FürstenthumbenLandtags Bey Kunfttzuhandlen sich beschweret / unddannoch/ biß daran solche Zusammen-kunftt gehalten würde / ein sichere 8mum der höchjlen Notthurftt zu begegnen Mit dem Be-scheid austzunchmen bewilligen wollen , daß den vcprMrten der Ritterschasst und Starrendes Fürslenchumdö Gültch solche Oerther/ da es zur höchsten Noch also eylferrig zu verwendenwäre / angezeigt werden solte; so habe solches von denen zugedachtem Landtag anmaßlich ver-ordneten Statthaltern/undRäthen nicht wollen angenohmen werden; sondern sey gemel-det/ daß sie bereits besticht wären/8ervi5-Gelder/ oder placc^uilien und Hccwstn wieder an-zusetzen ; dahero dan / wie auch dieweil den 6. Augusij nechst verlitten damahls die BelgischeStände gleichfals absonderlich nach Mülheim zum Landtag beschrieben / darum nichts cr^.rt/und beschlossen worden / daß der NitterschafttS 5?nckcu5 wegen ihme beschehenerBedröhungNicht erscheinen dörftm/sie billig besorgen müssen/es würde ohne der Land-und Stand Bewilli-gung Wetters thätlich mit den newen Aussagen verfahren werden; inmassen dan erfolgt seye/ daßDngstlichD.Lbd. dmchberührte deroümrulitteStatthalter/ Cantzler / und Räth/ der-lischmR'tterschafft /und Land-Ständ Hn. Hn. Oepuurrteaust Düsseldorffbctagt /und vor-halten lassen , daß sie nicht allein die aufs vorbedachten Birckeslorffschen Landtag eingewil-Zigte Gelder Herbeyschaffen solten/ sonderen auch wegen unterschiedlichen Kosten / sovomemb-lich auff das Span;sch-iienberAische KeZi^cnc , und sonssn vermüg vorgezeigter Rechnungangewendt/ eine höbe 8umm auff etliche tausend Rthlr. sich erstreckend einwilligen z darauffobwohl dieselbe angezeigt/ daß sie dessen nicht bemächtiget / die Ständ auch vermögobange-zogener Privilegien darzu nicht verpflichtet seyen : Zu dem bey den verderbten Untmhanensolche grosse Geld-8>immcn einzubringen unmöglich wäre / daß auch die zu Buckesdorff aner-bottene nicht ^cceprirt worden ; so habe doch solches nicht verfangen wollen / sonderenscydtefemere Anzcig beschehen / im fall gedachte vepunrte dahin nicht willigen würden/ daßallbereit Bestich und CommilUvn an die Beambte ertheilt wäre/ viä pzrar-x execur^on^ solcheGelder bey den ohne das hochbttrangten Unterthanen einzutreiben/ also daß sie dessen täglichgewärtig seyn müften.

Wan aber jetz gehörtes anmaßliches Ansiellen newer und ungewöhnlicher Avisen / oderplacguilten / Hccii.fttt und Landschatzungen in Rechten / des H .Reichs Satzungenhöch-lich verbotten / auch besagten von rechxmässiger Weist regierenden Fürjken mehrbesagten Für-stenthumben Gülich und Berg ereheitten Bescheiden / Privilegien und l^everlalien zuwiederlauftet: zu dem vorberührte D,tlicMcirung des Vire-5tvrü , Verbicthung nothwendiger Be-rarhschlagung undLommunicscion aller überfallenderNotthurftt/ das Abschrecken durch ab-sonderliche Abfrag vom freyen vvriren / wie auch der 8^nclicvrum , nöthiger Rechts Gelehr-ten / und Vorsprecheren durch Bcd' öhung / und scharsss ernstliches Zusprechen verursachterAbstand den natürlichen und allen Rechten / auch gemeinen Nutzen allerdings zuwieder / zurZerrüttung mchrangeregtcr Fürstemhumb und Landen / md derselben Wohlstand gereichet:. . . Darauß