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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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dadurck das Seinige mit dem Rüchen anzusehen genötigt-und gar zum Vettel-Stak ge-bracht werde : Land-Stande müsten sonsten in Befolg dero dem Varrerlandgeleiste-ren Eyds wider Mitten ! sich höheren Orrhs bey Ew ^.ayssrl. und CarholisthentNaj. dem armen Landmann zumTrost/ über solche unerträgliche pokuizr» allerunter-tänigst beklagen / und die ^ianurensntz deren'althergebrachter/durch verschiedene Kay-serl.aUergnädigffe k<oscripca Sc ^anclsra bestattigte Freyheiren/ Privilegien/ und Ge-rvonheiren atlerunterthanigff außbitten.

Dieses haben Land-Stande in sechs Aussjayen untertänigst widerboblet/ wie die ^Anlagen lüv n. 51. ^.5?. 54- 55.56. mit mebremn Bescheinigen Sie haben aber ^dero in warhassten Umbständen begehende untertbänigste Vorstellungen ab dem von 5^-5Z.Jhro Churfürst!.Durchl.hoherLlementz und a.^ua..imität verhoffcten guten fru 54-45.ttr.ret-uns gar zusehen müssen / daß mit einseittger zrveyrer Außfthrelbung weit 5^über die sechsmahl hundert tausend Reichßtaler/laut der Anlagensubn s/.undzwarenwtderumb aussden verderblichen Lommtsiariars Fuß allen unterthanigsten P^l-Mren 57.ungehindert / fortgefahren- ste aber mit Verweigerung deren gewönlichen Landtags.l)l-reu / und Achtungen wlder das uhraltes Herkommen (laut derCopeylichaoliqen-der Churfürst!, gnadigster keloluuon lud n. ^z. ) stimmircirt worden/ und gar im Mo»nach Seprembrj letzhin wider ein newes einseitiges Ausschreiben von etwa hun- 5kdert tausend Reichsthaler (laut der Anlagen lubn^y.) ins Land ergangen- unddabey xfan etlichen Oertheren viele Neben-Beysthläg unterm pr«r«c der Kriminal und anderer 59»Gelberen geschehen seye : wodurch dan ohne geschwinde allergnädigste prmeätion EwKayftrl. undCatolischenMaj. dergantz cnsrv-rter Landmann zum eussersten Ruin ge-bracht werden muß.

Und setzen nun zu Ew. Kayserl. und Königs Maj. die Gülich-und Bergische Land-Stande dasatiergehorsambstes Vmrawen/Sie werden zuforderist allerm,tust billigen/was m gleichen Begebenheiten der eigenmächtiger Abschreibung der Ü.and-Srei»rcn/undEinsolgung eines ungleichen der alten 5c»ienn-n kwricu! ohnanlichen cUl^opoirionir.ten-auch <iuoÄct r^ujslca jurt» allerdings mangelhassten keparriclou, Fuests von dero Aller-durchleuchtiqsten Vorfahren hieroben erwisener maßen für Recht- und aonkicunons-massig allerdings anerkennt/ und cum xjclZaria caulT cognirione. auch gar mitEinfor-derung deß Gutachtens deßCburfürstl. coileßii verordnet-und durch vorangezogenen5o!emuen.die Durchleuchtigstc Nachfahren in der Regierung obii -irenden Vercraa un-verbrüchlich befestiget worden.

Annebens werden Ew. Kayserl. und Catholische Maj. auß denen unterthjnigstenSektionen/ (welche bey denen wider der Standen Willen / und zu derenselben gröstenScbmerken zerschlagenen Landtagen Sr Churfürstl.Durchl.in gehorsamster Ehrerbie-tung abgestattet seynd) hoffentlich allergnadigst ermessen: wasgestatten ihrem gnädig-sten Lands-Herren die Gülich-und Bergische Stände alleunterthänigste v-vorio., zu-tragen/ und ein weit mehrers / dan von denenselben begehret werden könne / eingewil-ligt-und hierunter ihre untertänigste Willfährigkeit umb einansehemliches höher beydermabligen Friedens Zeuen/ wie auchkundbahrereustetsterEntrafftttttg der Gü-lich-und ÄergsscherGreur. Lomlibuenten anerboten haben/ als in vorherigen Heuenvon denen Land Ständen / nach erwogenenstl.nbstanden und Krässcen deß Lands / isteingewilligt / von Seiten deß Lands-Herren auch Ergiebig uud Zureichig angenoh-men worden / da der Lands Herr mit denen Ständen in guter Vernehmung gestanden/

und Einwilligungen zugestnnen/ wett größere Urfach/ als vermahlen gehabt hat.

Glangt demnach an Ew. Kayserl. und Königs Maj. deren Gülich-und BergischerLand StändenallerunterthänigsteBitt/S?e allergnädigstgeruhen/ in rechten zuerken-nen/ und aufzusprechen / daß Sr.Churfürstt. Durchl. zu Pfaltz / als Herzogen zuGülich-und Berg / nicht qebüyret habe / die mit dero Land-Ständen errichtete voran-

gezogene verbindlicheVerrräZ / abgehandelte Bedingungen / und feyerliche l<cvor.

laiien. auch darüber obhandene-zu völliger rechtlicher Würckung gediehene Kayserl. aller-gnadigste . End-Urehetlen/ und u.elc. !p5a sZavroris willkührlich zu unterbrechen-

v'-.weniger dagegen / und über deren deutliche Maaßgebung / vorab auch bey jetzigenFrledenH-Zeiten sie Stände und Landen von Gülich/und Berg mit vielen übermäßigenunbeybrtnglichen Steuren/ und Lasten zu betrüben / und zu beschweren-am allerwenig-sten aber selbige ohne der Land-Ständen darzu gehörige Einwilligung/ undderselben

S gttha-