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gethaner vielfaltiger höchsttrifftiger veprecalion, Protektion , und äppellstion obnge-achtet eigenmächtig, und auss einen von Land-Ständen nie angenohmenen Lands ver-derblichen so-genamen Commiffariars '-Fueß außzuschreiben : sonderen an solchemallemzu viel/ und unrecht gethan/ daheroauch sothane eigenchärliche Außsthreibungvor allen Dingen zu calliren- dasjenige/ wasserner / als Land-Stände untertbäntgsteingewilliger/ ins Land einseitig außgeschrieben / nicht beyzutreiben- und falS etwadarab aä^sliam eingangen seyn solte / von beyden PfenntngS-Meisteren zu deren Lan-den Behuffverwahrlich zurückzuhalten - und Se. CburfürÄ. Kurchl. zu Pfaltz / alsHertzog zu Gülich-und Berg / von Kayserl.NeichS-Obriqkeittichen allerhöchsten AmbtS-wegen anzuweisenseye / diemit deroHertzoglich-und Cdurfürstl. Durchl. Vorfahrengetroffene vorangezogene Vertrag / concoräara , und ^everlaiiön . so dan dle darüberergangen? allergnädlgste Kayserl. EndUrtheilen/ und Verordnungen unverbrüchlichzu halten / und einzufolgen -- die Stände und Unterthanen bey ruhigem Genuß d reuihnen darauß außbedungenen Vortheilen / Recht/ und Gerechtigkeiten/ und son-stigen Freyheiten/ und prwllegien ungekränckt zu belassen- darwiderüuÄ/ und garüber die Krässten deß Lands fle mit keinen übermaßigen unbeybringlichen Sreuren zubeschweren/ imgleichenauch keine Steuren ohne zuthuen und Einwilligung der Land-Ständen einseitig. noch auchauffden Frembden / und böchst-schädlichen Rrtegs <Lom-MissariarV .Fueß / gegen die alre L.ands-Mlarricul außzuschreiben. Allermaff'en hler-über das Hoch-adlich miltrichterltches Ambe/ und dabey sonsten attergnadlgst zu verfi^gen gebettenwird/ wieeSdenen bttrangten Gülich-und Bergischen Landen / Ständen/und Unterthanen am Besten/ und gedeylichsten ttt einigerley Weiß / und Weeg hätteGebetten werden sollen/ können / oder mögen.
Ewer Kayserlich»und KönigWm Majestät.
AlltwNtttthWgst-mw-Grhorjambst<e
Gülich-und Btrgischer Lmd-Ständm
Auwald
Gcorg Zerdinand von Maul.