Von der Adelichen Familie der Marschalle. 1Z55
besagter Grafschafft dasselbe ml^nret. AufdessenGrabschrifft liefet man
Mter andern auch: I'yriAet^uoäoinusclar^lVlgrlc.chalcus - - Undzu
Teutsch: Marschalck des Landgrafthums Thüringen. Desgleichen hatsein Sohn, Graf Bartholmes Friederich, der letzte dieser Familie in ei-nem nevei-5. den er 1562. Graf Wilhelmen zu Henneberg wegen der Jag-den in der Herrschasst Crayenberg ausgesiellet, sich unterschrieben: Erb-Ober-Marschalck in Thüringen. Tenzel vermeinet zwar, er habe sichvilleichtdeßhalber Ober?Marschall genennet, damit er denen Marschallenvon Gosserftedt nicht tort thate; ich sollte aber meinen, daß derjenige, wel-cher sich dieser Familie in ihrem Erb-Amte zum Obern aufwirfft, und ihndavor erkennen sott, allerdings Eintrag und Eingriff thut.
8. vn.
In ihrem Wappen führet diese Familie zwey rothe Schaf- oderTuch-Scheeren im silbernen Felde. Auf dem Felde sind zwey mit rothund weiß llnZirt^Düffels-Hörner zu sehen, deren jedes auf der Seite vonaussen mit vier weissen Fahnen bestecket. 0)
Das III. Kapitel.
Von der Adelichen Familie der Camnmer von Vanre
oder Fahner.
Um,manscher UnHalt.
§. I. Was von der vorigen Familie gesagt worden, sie haben ihren Nahmen von dem Erb-
Amte angenommen, solches findet auch hier statt. In diesem und folgenden.§. II. Werden etliche'von dieser Familie angeführet.
§. I.
die kurtz vorhergehende Familie sich von ihrem obhabendenMZ Amte Marschälle genennet, also ist ein gleiches von dem Thürtn-gischen Geschlechte der Lämmerer von Fahner oder Danre zu sa
Kkkkkkkkz gen:
(b) Leuckfeld führet in der Historismen Beschreibung des Closters 6^// zuBelbra, p. 104. das völlige Lpirg^bium an.
(c) In ?)/. §. 29.
8 7-
(a) Siehe das HelmerlsMeXVappen-Buch, ?art.I.x. 144. und Gpeners
j). 281.