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Buch 2, Theil 2 (1738)
Seite
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izz6 III. Absatz. VII. Clüjse. xuil. Tap.Von den Talenderic.

,, werden mögten,Georgen von Volgsiedt 9107084. Gülden,als einMann-Lehen-Guch, und dasselbe mit zweyen gerüsien reißigen Pferden zu ver-dienen, erblich überlassen.

Das XlUU.Tapjtel.

Von denen Kalen-

der- Brüderschafften.

Jese Materie habe ich am Ende atthiermit anhangen wollen, weilenich vermeine, sie könne gar füglich mit zu dieser Llasse gezogen wer-den. Diese sind nun in unfern Thüringen gleichfalls bekannt ge-wesen, wie dann noch eine Art Zinse, die man noch die Calender-Zmsennennet, davon herkommen. Lalender-Brüder, oder Calender - Herrenwurden vor diesem in Teutschland diejenige genennet, welche sich in einegewisse Society begaben , und allezeit am ersten Tage einesjedwedenMo-nats, den die Lateiner cniencw nennen, zusammen kamen, und verord-neten, was Monatlich vor Feste und Zahr-Gedächtnisse zu begehen, wasfür Allmosen auszugeben, was für Fasten zu halten, wieviel Geld auszu-dehnen, wie viel Frucht einzunehmen :c. Diese Calender-Brüderschafthat sich an verschiedenen Orten in Sachsen, Thüringen, Meissen, Pom-mern, Westphalen, ja gar in Franckreich und Ungarn befunden. Die Zeit,wann sie aufgekommen, ist ungewiß. (--) Von denen Mönchs-Orden warsie auf vielerlei) Art, und unter andern auch aufdiese Weise unterschieden,daß sowohl geist- als weltliche, Manns und Weibes-Personen sich in der-selben befunden. Heutiges Tages ist diese Locie^t, meines Wissens, nir-gendwo mehr üblich und im Gebrauch.

(s) Sich: Historisches und ^7/^.

V p. Z59.schreitet, wie dessen Worte Herr

^s/>Wllchenbecker ^ V. PSA. IZ9. anführet, hiervon

also: kolenNX tunt tocietares rellMoüe, k cglo, iN ek c^onvo^o, l^uoÜ convocemte muwo Nomincs acl communicanNum bc>nz tua mutuo, A lic! llibvenienclumgmmsbus äekunÄorum. Es kan auch dasjenige hieher gezogen werden, WO vor-her», x. 1174. llr. ch) angesühret worden,