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Klasse VI.
§. XXI.
pannier Herrschaffcvanre oder Fahnern hatte ehedefsen ihre eigeneHerren, die sich davon schrieben, und der Landgrafschafft Thüringen Pan-nier Herren, einige sagen, Cammerer gewesen.
In einem Oldislebischen vchiomate 6e 1290. ist unter denen Zeugen unterschrieben i/e (->)
i-ieiin-innuz l/e in einem dergleichen cle ^n. IZO2. (b)
Kunemunä von Danre und sein Sohn Heinrich Borckmann zu derSachsenborge verkaussen Anno 1358. einige Zinsen dem Closter Oldis-leben. (c)
stich Zeugen in ei-nem Vonntionz -Brief, wonnnen Landgraf ^Ibe, tus dem Closter Oldisle-ben Anno 130 s. ein Stück Landes oder einen Hof übergibt, (a)
Als Landgraf ^uäovicus 8. in i'ai^ümien zog, befand sich Heinrichder Tammermeifter von Daner mit in seinem Gefolch. (e)
ttermZnnus LzmerlN'iuZ cie V-im e ist in einem GleichischM Oixlomateäe 1277. unter denen Zeugen mit unterschrieben, (f)
Als diese Familie abgestorben, so ist diese Pannier-HerrschafftandieHerren von Seebach gekommen, bey welchen sie auch noch jetzo ist.
§. XXll.
Die Herrschafft und das Stadtlein Wiche lieget anderUnstrut, undgehöret heutiges Tages denen Herren Grafen und Frey-Herren von Wer-thern. Die Herren die sich ehemahls davon schrieben sind langst abge-storben. Ich finde deren nur zwey bey dem i^eudero aufgezeichnet, als
1. Heinrichen von Wiehe, lebte An. 1130.
2. , Grafen von Wiehe, An. 1249.
Nachgehens ist dieselbe an die Grafen von Orlamünde gekommen,und hat sich eine gewisse Linie derselben davon geschrieben.
§. 21.
(4) Vicl.l'om.s. p. 628-
(b) Ibidem p. sZ9-
(c) Ibidem I.e.
(6) Ibidem, I.c.
(e) Siehe ^om.II. Xtencicenü, 0.2072.ss) lom. III.