96c) Klasse VI.
1224. Als aber dieser Succui'5 zu lang ausbliebe, haben die Ungläubige sichfast des gantzen Landes bemächtiget, deswegendieftrMeisiersambtvielenBrüdern sich zu Venedig niedergelassen. Nun hatten sieh zwischen denPabst »onoi-w ni.und besagten KayftrgrosseStreitigkeüen ereignet, wel-che auszuheben, und in der Güee beyzulegen sie als einenSchiedsmann erwählten: Er aber demürhigte sich vor GOTT und die-sen Monarchen, sprechend: Es werde sich nicht wohl geziemen, daß er,als eine geringe Ordens-Person eine Sache auf sich nehme, welche diehöchste Herrn der gantzen Welt an gienge; worauffbeede Potentaten ihmeund alle feinen Nachfahren die Würde und den Titul eines Fürsten erthei-let. Zu bekrafftigung dessen gäbe ihm der Pabst einen Ring, der Kayseraber verwilligte, daß er den Reichs Adler in seinem Pannier, oder Fah-nen führen mögte. Fürders hin hat er ihre mehrmahlige Irrungen öff-ters in der Güte verglichen; weßwegen er nicht allein von offtermeldtenKayser einen ziemlichen n-u-cicui des heiligen Creutzes, so Nachwahlen zuElbingen in grosser Verehrung, wegen der Wunderzeichen, dieGOttda-durch gewürcket hat, gehalten worden: Sondern auch der Titul des erstenHochmeisters, weil er über die andere Land-Meister in Preussen, Lieff-und Teutschland, so alle drey unter ihm angestellt worden, die Ober-Re-gierung führete, empfangen hat.
Als die ungläubige Preussen grausame Tyrannen im Culmifchen Lan-de, und fast durch gantz Pohlen verübele::, der Hertzog von Massw; aber die-semUnwesenzuwlderstehennichtvcrmochte,hacerdieRitterdesTeutschen-Ordens um Luccurs und Rettung angeruffen, und eine Gesandschafft anvon Salya, der sich damahls in wichtigen Geschafften zu Vene-dig aufhielte, abgeordnet.
Als der Hoch Meister vernähme, wie dieses ein überaus beschwerlichesWerck ware, Haler anfanglich, ohnerachtet der beschehenen grossen Verheis-sungen, nicht darein verwilligen wollen, biß er sich endlichen von Pabst , Kay-seründ etlichen Fürsten des Reichs, jedeA mit dem Beding darzu beredenlassen, daß der Hertzog dem Orden das Dobrinifthe und Culmische Landmit aller Zugehör von dem Orr an, wo die Dre'oniy über die PreußischeGrantz fliestet, und dem Strom hinab, bis zu der NR.xel, von daraus biß zumFluß Afa,und diesem Strom hinauf biß wiederzuderPreußischenGrentzenzu ewigenZeiten, erblich und eigenthümlich, mitallen Recht und Gerechtig-keit zu besitzen, übergeben und einräumen solle, müssen auch selbiger Hertzog