nvch etwas hätte zu steuern den lieben Hausarmeu und auchden Versagten mitzuteilen." TieDiaevueu. welche ebenfallswie die Attesten nicht ans bestimmte Zeit gewälstt werden,unterscheiden sich demzufolge von den alljährlich von denKirchspielsleuteu im Beisein der Herren von Hammerstein und Lüntenbeck bei Ablcguug der Kirchen undArmeurechuuug gewählte» Provisoren, die aller Wahrschcinlichkeit nach das bei den öffentlichen Gottesdienstengespendete Almosen einzusammelm, sowie die kirchliche»Armcueinküuftc, iuferu sie aus bestimmte» Fonds flössen,einzuziehen und auszuteilen hatten. Die Provisoren scheinenanfänglich nicht zum Konsistorium gehört zu habeiu erst iniJahr 1613 <Protokoll vom 31. März) Vierden sie aufgefordert „sich beim.Konsistorium einzufinden, damit mau vondem Almosen vud rechten HauSarmcu desto bessere Hand-lung tractircn könne", svergl. auch Prot, vom 23. März1614.) Wie lange der Diaeonat unter den „Brüdern"bestanden hat, ist nicht mehr zu bestimmen, mit der Errich-tung eines festgegliedertcn Presbpteriums scheint das Amtin das der Provisoren aufgegangen zu sein. Wie derProvisoriat, sv ist auch das Amt der Kirchmeister einealte, keineswegs mit dem .Konsistorium, wie es anfänglichsich gestaltete, eng verbundene Einrichtung.
Der Zweck, den Pastor Lüueschloß mit der Gründung einer derartigen Kousistorial-Versammlung im Augehatte, war ein doppelter. Er bestand zunächst darin, dieGlieder der Versammlung selbst in der Erkenntnis der christlicheu Hcilswahrhcit weiterzuführen und im Glauben audiese Wahrheit zu stärken, er ging ferner dahin, einen festen.Kern wahrhaft christlich Gesinnter zu besitzen, au den anderesich anschließen konnten, durch den christliche Zucht undSitte auch unter den ferner Stehenden aufrecht erhaltenund gefördert werden sollte. Was die erstcre, nach innengerichtete Seite betrifft, so ist es bemerkenswert, daß nach