dem Stcg das Diakonen ainbt allein beschwerlich ist JmeHunoldt vor dem Stege beygevrdnet ivorden,
Dieweill Riitger zu Varreßbcck der Halsfmanu vndPeter zu Vareßbeck vud Johauu zur Miilleu vud Melchiorzur Müllen nicht haben können schreibe», so haben siemich Lenhen vor dem Stege gebetten, das ich doch wollein Jrcm Namen unterschreiben für sie, das sie sich mittMündt vnd Hundt versprochen vnd angelobt haben unsererchristlichen Lehr beyznwvhnen, welches ich Leich auchanff Ire bitte vnd bcgeren das unterschreiben gern fürsie gethan habe/'
Dieses so gebildete Konsistorium haben wir n»s aberkeineswegs als eine in sich fest gegliederte und nach außenabgegrenzte Körperschaft nach Art unserer heutigen Pres-bhterien zu denken, vielmehr als eine Gemeinschaft christlichgesinnter, bekcnntnistrencr Männer — „Brüder" werdensie häufig genannt — die den eigentlichen Gcmeindekernbilden, weshalb die Konsistorial-Versamnilung auch kurzweg„Gemeinde" im Unterschied vom „Kirchspiel", welches ledig-lich ein Ortsbcgriff ist und die räumliche Ausdehnung derKirchengemeinde bezeichnet, genannt wird.
Die Stellung, die der Pastor in dieser Versammlungeinnimmt, ist formell keine von der der Ältesten verschiedene,wenn derselbe auch thatsächlich vermöge seines Amtes einenbestimmenden Einfluß ausgeübt hat. So verpflichtet er sichim Konsistorium vom 39, Januar 1591, dem Diakon, weildemselben das Provisvrenamt zu schwer fällt und „er alleinnicht imstande ist, der Armen Gelegenheit zu erforschen, ihmdarinnen zu helfen und beizustehen, so viel immer möglich,"So soll nach dem Beschluß vom 39, Oktober 1593 „dieErmahnung eines nachlässigen Gemeindegliedes durch denHerrn Pastor und Melchior zur Stockmannsmühlen ge-schehen (vergl, auch Prot, vom 5, Mai 1692, 6, Ott, 1692p, s, w,)," Ans allen Protokollen geht deutlich hervor,