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Geschichte der reformierten Gemeinde zu Sonnborn an der Wupper
Entstehung
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Snidbertns, der?lpastcl des bcrgischen Landes ge>vesen,der auch hier wie in den »inliegenden Orten, Wülfrath,Velbert, Gruiten, Mettinann dem Evangelium siegreich Bahngebrachen und im Gegensatz zum Kultus des Gätzentnms eineStätte zur Verebrnng des wahren und lebendigen Gatteserrichtet bat. Wann das erste christliche Gatteshans hiergegründet warben ist, entzieht sich unserer Kenntnis, Ge-schichtlich tritt uns eine tznmlioa, gn.-w a^t in Lnnnabrunnoleine Kirche zu Sannbarn) zuerst in einer Urkunde desJahres 871 entgegen. Die Mansche Grundlage diesesDakmnents ist fvlgende. Der Nitter ttcmicms (van dem derOrt Gerresheim den Namen hat) hatte zum Unterhalt de?van ihm errichteten frciadcligen Stiftes zu Gerresheim denErtrag verschiedener, ihm zugehöriger Besitzungen bestimmt.Seine Tachter UogsnlnrA bestätigte in der erwähnten Ur-kunde bam Jahre 874 diese Schenkungen, Darnach hatteMeiderich Wcißbrad, Linz den Wein, Düren gutes Bier undSchwarzbrad dem Stift zu liefern. Bei der Auszählungdieser und anderer liefernngspflichtigen Orte wird auch dieKirche zu Svnnbarn erwähnt. Dieselbe hatte den Lehntenfür Nvggenbrvd, Fleisch und Käse zu entrichten. Ans dieserUrkunde geht unzweifelhaft hervvr, daß Gericns ei» Eigentnmsrccht an der Kirche und Pfarrei hatte, saust hätte ernicht in dieser Weise über die Einkünfte derselben verfügenkänncn. Im Besitze des Stiftes zu Gerresheim ist dieKirche geblieben bis ins 13, Jahrhundert, Innerhalb desZeitraumes van 1208U216 wurde sie an das Klaster zuGräfrath gegen eine Frnchtrente van 18 Malter Naggcnabgetreten, sLacamblct, Urk,-Bnch 11, 51,) Im Laufe derZeit ist dann das Besetznngsrecht der Pfarrstelte ans denHänden dieses Klafters in die des Landesherrn übergegangen,bis die Refarmatian auch in diesem Punkte eine Änderunghervvrrief, indem der Gemeinde das Wahlrecht zufiel.

Wann die alte Kirche (van welcher jetzt nur noch der