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Die politischen Parteien der Rheinprovinz : in ihrem Verhältniß zur preußischen Verfassung
Entstehung
Seite
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Dabei ist es nichts weiter als leerer Schein, wenn jemandmeinen sollte, die Richtigkeit jener Zahlen vorausgesetzt, sei derkatholische Anspruch in sich so berechtigt, daß man schon deshalbNachsicht haben müsse, wenn er hier auch vor einem falschen Forumlaut geworden sei. Zunächst erscheint es kläglich, wenn Deputirtc,die sonst keinen stärkcrn Abscheu als den vor der bureankratischcnHerrschaft auszusprcchcn wissen, hier wo cS sich um einen Antheilan derselben handelt, von der Sache reden, als sei einem Nichtan-gestellteu die Lust deS Daseins entzogen. Nun ist es aber gewiß,daß nicht eher ein Volk seine politische Mündigkeit erringen wird,als bis jeder Einzelne darin seiner inneren Unabhängigkeit sich bewußtgeworden ist. Heutigen TagcS hat der Bcamtenstaat nicht in denBajonetten seiner Truppen und nicht überall in der Bewunderung sei-ner Unterthanen, sondern hauptsächlich in der einfachen Thatsache seinenHalt, daß noch immer der Staatsdienst als das wichtigste Erwerbsmittelfür die Kinder der Gebildeten, und die Beihülse der Beamten alsunentbehrlicher Schutz bei aller Privatthätigkcit betrachtet wird ').(Daß die heutige Entwicklung der Industrie diese Thatsache mehrund mehr beseitigt, darin liegt eine ihrer bedeutendsten politischenWirkungen). Jene Klagen also der Ultramontancn können imGrunde nur dem Beamtenstaate als ein Zeichen und eine Kräf-tigung seiner Herrschaft über die Geister willkommen sein. Ans demStandpunkt des selkAoveiumcnt dagegen wird man sich gegen jedegesetzliche Zurückweisung einer Confession ans dem Staatsdiensterheben, wie denn eine solche in Preußen längst nicht mehr vorliegt,die faktische Bevorzugung einer andern aber, die bis jetzt übrigensin Preußen bei Weitem nicht erwiesen ist, mit ächtem Stolze ignorircn.

lim diese Sätze aufzustellen, braucht man weder der an-geblich begünstigten noch der angeblich verfolgten Confession an-zugehören. Sie fließen nothwendig aus der rein politischenForderung, daß man politische Dinge nur nach politischem undniemals nach kirchlichem Maaßstabe beurtheile. Sie setzen vor-aus, daß man ein Benehmen der Regierung, wie die Ultramon-tancn es schildern, ebenso entschieden, wenn eS c.ristirte, verwerfenwürde, wie man jetzt, gleichviel ob es eristirt oder nicht, diese Klage-

') Neulich hatte eine hessische Familie eingepackt, um nach Amerikazu wandern, packte aber auf der Stelle aus, als sie hörte, es gäbe dort sogut wie keine Polizei. Wie könnte da, meinten sie, Ordnung im Lande sein.