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Die Geschichte der Evangelischen Gemeinde Essen und ihrer Anstalten
Entstehung
Seite
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daß die Unionsbestrebungen gerade mit dem Erwachen eines neuenGlaubenslebens in Preußen zusammenfallen, sie also keineswegsdem Jndifferentismus zur Last gelegt werden dürfen. Doch unsereAufgabe ist nicht, über die Zweckmäßigkeit historischer EreignisseUntersuchungen anzustellen, sondern die geschichtlich gewordenenZustände wahrheitsgemäß darzustellen.

Die ersten Anfänge unionistischer Bestrebungen thaten sich anhiesigem Gymnasium kund. Das lutherische wie das katholischeGymnasium waren arg verfallen, beide Anstalten schienen sich über-lebt zu haben. Da regte die Königliche Regierung zu Düsseldorfin einer Verfügung vom 6. März 1817 den Gedanken einer Ver-einigung beider zu einer Schule au und erbot sich, zu diesemZwecke eins der fürstlichen Häuser in der Burg herzugeben. DieVorstände beider Kirchen gingen bereitwillig auf diesen Vorschlagder Behörde ein. Während so die sonst einander feindselig gegen-überstehenden Kirchen-Vorstände zu gemeinschaftlichen Verhandlungenüber ihre höhcrn Schulanstalten veranlaßt wurden, wird imlutherischen Konsistorium, wo man jetzt lebhaft fühlte, daß aucheine Einigkeit mit denen, von welchen man kirchlich getrennt war,möglich und heilsam sei, die Frage am 3V, Mai 1817 aufgeworfen:Ob eine Vereinigung hiesiger zwei evangelischen Gemeinden nichtnäher liege, als eine Vereinigung des lutherischen und katholischenGymnasiums? Die ganze Versammlung ergriff diesen Gedankenfreudig und erklärte, daß einer solchen Vereinigung keine Hindernissevon Erheblichkeit im Wege ständen. Denn, heißt es, diese Trennungder protestantischen Kirche sei lange genug für die brüderlicheLiebe schädlich gewesen, daß alle Verständigen deswegen von jeherdiese Trennung beklagt und ihr Ende gewünscht hätten, daß diebeiden protestantischen Kirchen Töchter von ein und derselbenMutter und im Wesentlichen völlig eins wären. In Erwägung,daß diese Vereinigung dem Wohle beider Gemeinden förderlich sei,die Liebe nähre, ihre Stärke vermehre, den Fond zur Besoldung derPfarrer vergrößere und sie so vor dem öfteren Wechsel derselbendurch Abberufung sichere; in Erwägung, daß die hiesigen Gemeindendas bevorstehende Reformationsfest nicht würdiger, der hohen Landes-regierung wohlgefälliger und nachahmungswürdiger feiern können,beschloß Konsistorium cinmüthig, diese Vereinigung mit Genehmigungder Mehrzahl unserer Gemeindeglieder zu suchen. So konntedasselbe lutherische Konsistorium sprechen und beschließen, das imJahre 1655 in seinen Vertretern die Einführung des reformirten