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Die Geschichte der Evangelischen Gemeinde Essen und ihrer Anstalten
Entstehung
Seite
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kaiserlichen Kommissarien Kurfürst von Köln und Herzog von Clevehatten strengen Auftrag, „die von Essen zu gehorsamster Paritionanzuweisen". Die zu diesem Geschäft ernannten knrkölnischen undherzoglich clevischen Räthe erschienen am 23. März l564 undführten ihre Verhandlungen mit dem Bürgermeister, Rath undVerordneten der Bürgerschaft im clevischen Hofe. Zwei Tage langwährten die Verhandlungen. Vergebens baten die Vertreter derStadt nm Abschrift der kaiserlichen Beschwerdeschrift, sie ward vonden Kommissaricn hartnäckig verweigert und nur ein Nachschreibender einzelnen Punkte beim Vorlesen derselben gestattet. Es handeltesich hier nicht so sehr darum, daß eine Reformation stattgehabt,sondern darum, wem dieselbe einzuführen zustehe, ob dein Rathe oderder Aebtissin. Daher lag auch der Schwerpunkt dieser Verhand-lungen lediglich in der eine» Frage: Ist die Stadt eine reichsnumittel-bare, oder eine von der Fürstin abhängige? Und so knüpfte sichgerade an diese Verhandlungen der große, mehr als hundert Jahresich hinziehende Prozeß über das Verhältniß der Stadt zur Fürstin.

Die Verhandlungen selber gewähren einen wohlthuenden Ein-druck sowohl von der Besonnenheit und weisen Mäßigung, als auchvon der Festigkeit und Entschiedenheit des Magistrats. Im Gefühleseines guten Rechts protestirt er zunächst würdevoll gegen denVorwnrf, eine sektirerische Religion eingeführt zu haben, da seineReformation nur auf der pfälzisch-lutherischen Kirchenordnung,also ans der durch den Religionsfrieden im ganzen Reiche an-erkannten Augsburgischen Konfession beruhe. Und als es sich umdie Weigerung gegen die herzoglichen Befehle, den PredigerHeinrich von Kempen zu entlassen, handelte, standen die Verordnetender ganzen Gemeinde dem hart bedrängten Rathe kräftig zur Seiteund erklärten: „daß sie in das Hinziehen des Prädikanten niegewilligt, auch dazu zu willigen noch mit nichteu bedacht wären,sondern wollten vielmehr denselben in ihrer Stadt, so doch eineStadt vom Recht und nicht von Gewalt wäre, behalten, bis ervon jemand verdammter Lehre halber überzeugt und übernommen,und bis dahin sollt er zu verziehen nicht schuldig sein. Aber siewüßten, daß derselbe Prädikant nicht anders, denn was göttlichund recht und an ihm selbst die rechte Wahrheit wäre, gelehrt undgeprediget hätte, darum sie auch das, so viel möglich, behalten undbei der Augsburgischen Konfession bleiben wollten. Da man aberbedacht, sie mit Gewalt davon zu drängen und ihnen Gottes Wortzu nehmen, so wollten sie alle ihre vier Pforten öffnen und sich