204 Der fünfte Reichsfreiherr Gottlob Otto Grote 177V—1776.
bei seiner Weigerung verharre, gab er nach, indem er unter demvom Reichsgericht als unschicklich gerügten Titel „Paritions-Anzeige"die uöthigcn Vollmachten sandte, dennoch machte er auch jetzt nochkeine Anstalt, Schauen zu verlassen. Noch einmal wurde er deshalbvom Reichskammergericht unterm 11. Juni 1765 aufgefordert, beiStrafe der Execution die Herrschaft Schauen binnen 2 Monatenan Gottlob Otto Grote abzutreten. Dieser letzten Aufforderungleistete er auch nicht Folget) indem er noch einmal den Versuchmachte, gegen diese Entscheidung zu appellircn. Er wurde schließlichabgewiesen, aber ehe die ganze Streitigkeit geordnet war, kam dasJahr 1770 heran. Durch Vermittlung des Geheimen RathsBremer und des Geheimen Legationsraths von Hardenberg kamübrigens zuletzt am 9. Mai 1770 zwischen den Streitenden einegutliche Einigung zu stände, nach der Otto Grote bis 1. Mai 1770die genossenen Einkünfte SchauenS für sich behalten und außerdem4000 Thalcr Lehnscapital erhalten sollte, wogegen er auf allewettern Ansprüche auf Schauen gegenüber Gottlob Grote verzichteteund sich mit der eventuellen Nachfolge Ludwig Grote's einverstandenerklärte.
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Der fünfte Reichsfreiherr Gottlob Otto Grote1770—1776.
Er war geboren 1725, also 45 Jahr alt, als er die Herr-schaft antrat. In Folge der Streitigkeiten hatte sich die Huldigungso lange hinausgezogen, daß ihm erst am 20. Juni 1770, nachdemer inzwischen zum Königl. Großbritt. Churfürstl. Braunschw.-Lüncb.wirklichen Kammerherrn in Hannover ernannt war, als Reichs-freiherrn in Schauen im vollen Umfang gehuldigt werden konnte.Der Lehnbrief erfolgte erst am 23. April 1771. Auch er mußte
st Beurkundete Briefe vou der Lehnsolge in die freye Reichs-HcrrschaftSchauen, Hannover 1765. (Reichssreiherrl. Bibliothek). Boehme, äs oräinssuoestisrnli ox fürs xriwoASuiturno iutsr eoiuvsrtitos iu ksuclis imperii,Lxsoiutiiu iu äMustaa, iwp. Leiinusu. Güttingen 1765.