Anhang
eine Skizze der Medicinalpolizei
enthaltend.
§. r.
Ä)ie der Staat für die Sicherheit und Erhaltungdes Eigenthums und der Güter seiner Mitglieder imallgemeinen und einzelnen sorgt, so liegt es ihm auchob, für die Sicherheit und Erhaltung der Gesundheitderselben — des ersten aller Güter des Menschen —im allgemeinen, und so dieß geschieht, eben dadurchauch gewisscrmaaßcn im einzelnen zu sorgen. DieGrundsaze und Regeln, wornach dieses am besten undzwckmäßigsten geschehen kann, so viel als möglichsystematisch geordnet, machen die Medicinalpo li-zei Wissenschaft aus, wovon zuerst ein Teutscherden großen Gedanken faßte, und ihn auch zum größ-ten Theil ins Werk sezte.
Z. 2.
Der Staat sorgt am besten für die Sicherheitund Erhaltung des Gesundheitswohls seiner Mit-glieder, indem er:
») solche