Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
Seite
325
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4> Die Königliche Akademie verpflichtet sich, auf ihre Kosten einewürdig ausgestattete Metalltafel für die Kirche zu Arnau her-stellen zu lassen und dieselbe an der Stelle, wo sich dieRüstungstafel mit den erwähnten Waffenstücken befunden hat,anzubringen.

Die bezügliche Inschrift auf genannter Tafel wird der Oberstv. H. mit dem Borstande der Akademie vereinbaren.

5. Die Akademie verpflichtet sich, auf eigene Kosten die Rüstungrestauriren und mit derselben eine sorgfältige Reinigung vonsachverständiger Hand vornehmen zu lassen.

6. Die Königliche Akademie übernimmt die Verpflichtung, diesenFamilienbeschluß originaliter im Schranke, wo sich die Rüstungbefindet, aufzubewahren.

Schließlich bedauern die Unterzeichneten nicht in der Lage zu sein,den Pallasch des Verewigten der Akademie übergeben zu können. Beialler Mühwaltung ist es nicht möglich gewesen, den Verbleib des Pallasches,der 1848 mit der Rüstung aus der Kirche von frevelnder Hand genommenworden ist, zu ermitteln.

Der Helmbusch dagegen befindet sich noch gegenwärtig auf der wohl-erhaltenen Waffentafel in der Kirche zu Arnau, und ist Oberst v. H. be-auftragt, denselben der Königlichen Kunst-Akademie zuzustellen.

Borgelesen, genehmigt und unterschrieben.

Skalischen, den 15. August 1883.

Wilhelm K. v. Hofe. Karl K. v. Hofe. Franz K. v. Hofe.

Oberst z. D. Major z. D-Gustav K. v. Hofe.

Gestüts-Direktor und Rittmeister a. D.

Anlage 8. (Seite 36.)

An

die hochlöbliche Direktion der Königl. Kunst-Akademie

zu

Königsberg.

Der geehrten Direktion theile ich ganz ergebenst mit, daß auf Grunddes von der p. Direktion unter dem 11. August er. an mich gerichtetenSchreibens am 15. August er. zu Skalischen ein Familienrath unter Vorsitzdes Seniors der I. Hauptlinie der Familie K. v. H. stattgefunden hat, inwelchem von den Descendenten der I. Linie ein Beschluß über das fernereVerbleiben der Rüstung des ehemaligen Oberst-Lieutenant Georg K. v. Hofegefaßt worden ist.