Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
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Die Unterzeichneten wurden für die leihweise Verabreichung des er-wähnten Waffenschmuckes an die Königliche Kunstakademie lediglich vondem Gedanken geleitet, daß hierdurch einerseits das ruhmvolle Andenkenihres Ahnherrn sicherer und länger bewahrt bleiben wird, andererseits, daßdie genannten Waffenstücke wegen ihrer Echtheit zu künstlerischen undwissenschaftlichen Zwecken mit Nutzen für das Allgemeine verwendet werdenkönnen.

Wir unterzeichneten Familienmitglieder der I. Hauptlinie, direkteNachkommen des Kurbrandenburgischen Raths- und Ober - Geheimen Lehns-sekretairs des Herzogthums Preußen, Erbherrn auf Mestnicken, Praßnicken,Sudau, Gamsau und Fünflinden, Mitbelehnten von Arnau und Fuchs-höfen, Fabian Kalau vom Hofe, Vaters des Kurfürstlichen OberstlieutenantsGeorg Kalau v. Hofe, Erbherrn aus Gamsau und Fünflinden, dessenWaffenstücke, bestehend aus Rüstung, Helm und Pallasch nach seinem Todeder Kirche zu Arnau übergeben und daselbst fast 200 Jahre aufbewahrt,jedoch im Jahre 1848 von unbefugter Hand aus genannter Kirche ent-nommen wurden und mit Ausnahme des Pallasches im Jahre 1850 durchdritte Hand in den leihweisen Besitz des damaligen Direktors der König-lichen Kunstakademie, Herrn Professors Rosenfelder, gelangten, beschlossenund erklären unter voraussichtlicher Zustimmung der Deseendenten derII. Hauptlinie und der resp. Seitenlinien hiermit wie folgt:

Die Rüstung und den Helm des genannten OberstlieutenantsK. v. H. nach der Kirche zu Arnau nicht zurückzubringen, sondernbeide Stücke gegen Erfüllung der nachstehenden Bedingungen indem leihweisen Besitz der-Königlichen Kunst-Akademie zu belassen:

1. Die Rüstung und der Helm bleibt Eigenthum der Familie K.v. Hofe, und die Königliche Akademie erkennt dieses Eigen-thumsrecht an.

2. Die Königliche Akademie verpflichtet sich, zur Aufnahme derqu. Rüstung einen gut ausgestatteten Glasschrank anfertigenund denselben an hervorragender Stelle in dem Gebäude derAkademie aufstellen zu lassen. Die Auswahl der Stelle hatOberst v. Hofe mit dem Vorstande der p. Akademie zu ver-einbaren.

3. Die Akademie übernimmt ferner die Verpflichtung, oberhalbdes Schrankes eine Metalltafel, auf welche der Name, derTitel, Geburts-, und Todestag des ehemaligen Trägers derWaffenstücke zu setzen ist, anzubringen. Oberhalb der Tafelsind die Worte zu verzeichnen:

Eigenthum der Familie K. v. H."

Die oben zu machenden Daten wird Oberst v. Hofe angeben.