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reinen Herzens sind, denn sie werden Gott schauen", und am Grabeweihte ihm sein Freund und Berufsgenosse Justizrath Preuß in Königs-berg folgenden Nachrufe
„Es ist hier zu Lande nicht gewöhnlich, daß außer dem be-rufenen Diener der Kirche ein Freund und Berufsgenosse am Grabedes Freundes und Co liegen es unternimmt, ein Charakterbild desVerstorbenen zu zeichnen, ihm den letzten Zoll des Dankes dafür ab-zustatten, was er ihm, was er allen seinen Freunden gewesen, unddaß er es versucht, den bitteren Schmerz über den schweren Verlusthinüberzuleiten in das Gefühl stiller Wehmuth, auf das Gebiet frucht-bringender Selbsterkenntnis;, bewundernder Nacheiferung. Aber seltenauch, theure Leidtragende, hochgeehrte Mittrauernde, haben wir dersterblichen Hülle eines Mannes die letzte Ehre erwiesen, der unsermverklärten Freunde gleichgekommen wäre an treuefter Pflichterfüllung,an rastlosem Streben, durch Fleiß und Ausdauer, selbst auf Kostenseiner Gesundheit, den Seinigen das Leben schön und freundlich zugestalten, an wahrer Herzensgüte und Lauterkeit des Charakters, annie erkaltender warmherziger Freundschaft. So hat er, wie seltenEiner, aus dem alten Weiheliede, das er einst in glücklicher Jugend-zeit mit uns, seinen studentischen Genossen, in mancher festlichenStunde angestimmt, das schöne Gelübde „Treu in Freundschaft, festin Feindschaft" wenigstens in seinem ersten Theile voll und ganz zurWahrheit gemacht. Denn Feinde hat unser verblichener Freund nichtgehabt. Dem streitbaren Manne, der durch Wahl und Beruf mittenhinein gestellt ist in den Kampf der Parteien und in das Gewogedes öffentlichen Lebens, mag es wohl anstehen, mit Stolz auf denHutten'schen Wahlspruch hinzuweisen! „Viel Feind', viel Ehr"; fürden Richter, ja auch wohl für den Anwalt, der berufen ist, ohneUnterschied des religiösen wie des politischen Glaubensbekenntnissesseinen Recht suchenden Mitbürgern Hilfe zu gewähren, den vielfachsich kreuzenden Interessen des bürgerlichen Lebens durch steten Hin-weis auf die Gesetze des Landes ihre rechtlichen Bahnen anzuweisenund so an hervorragender Stelle bei der Rechtfindung mitzuwirken,— für einen solchen Mann, meine ich, ist es ein schönes Zeugniß,wenn ihm bei seinem Scheiden aus dem Leben nachgerufen werden