Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
Seite
136
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fallende Pfächte und sonstige Nutzbarkeiten; auch was sonsten sichaufs dem Gutt erd-, med- und nagelfest befindet, dem Herren Rathenzur freyen Disposition verbleibe, und wie um 6. dieser Contractmit reiffem Vorbedacht ntrimczue genehmet, und beschlossen worden;also wird auch beyderseiths allen dagegen dienenden Ausflüchtenin genere und in specis exeoplorü atiler gestae, gnain scriptaeckoli inäuetionis, Imesionis und wie selbige Nahmen haben odererdacht werden könnten, seyerlichst rennnenrl, mithin letztlich vomHerrn Hoff-Rath Cocy versprochen, diesen in cluplo gefertigtenAustauschungs-Briefs auf seine Kosten bei) Hochfürstlicher Cantzleifürdersambst eonllrmiren, und dem Herrn Rath von den Hovenein sxceinptar zukommen zu laßen, in weßen allen mehreren Urkundtselbiger beiderseits eigenhändig unterschrieben und mit ihren Pett-schaften bekräfftigt worden. So geschehen

Essen, den achtzehnten Septembris Tausend sieben hundert einund vierzig.

F. A. Cocy. I. A. P. von dem Hove."

Vorstehender Contrakt ivird in allen seinen puimlon undC.lausulon 5ure cmjuscumgus Lalvo ratikcirel und ccmllrmirst.

Essen, den 6. Octobris 1741.

A. Fabri. C. A. Callenberg, 8Serotonins."

Aus dem siebenjährigen Kriege sind einige Originalstücke erhaltengeblieben, die den Beweis erbringen, daß es in Kriegszeiten mit dervon der Fürstin gewährtenFreyheit von Contributionen, Lasten undBeschwer" nicht sonderlich bestellt war, denn die Pferde des Schwane-kamp werden gleich denjenigen aller anderen adligen Güter im Hoch-stift, welche sonst von Vorspann- und anderen Diensten befreit waren,zurFortbringung der Bagage" herangezogen und dieser fürstlicheBefehl wird von dem Besitzer sofort an seinen Halfmann zur Befol-gung weitergegeben.-)

'"l Zur Fortbewegung deren am 25. Martii 1757 dnhier einrückenden Königl.Preußischen Regimenter und darzu gehöriger vielfachen schwehren Bagage, wirbtdem Halfmann auffm Schwanenkamp hiermit bei) Straff von 25 Goltgnlden ernstlichanbefohlen, daß alle zum Vorspnn tüchtige Pferde sambt einem geleiterten Karrn