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stehendes Haus, Scheuer und andere Gebäude, samt darzu gehörigenLänderey, Gärtheu, Wießen, zwey Erbmachen-Rechteu in Frohn-haußer Haitz, Taubenflucht, Schaaffstrifft, Gerechtigkeit, Gräbenund Brücken drum herum bauen und legen zu lassen, alles NachEinhalt der extruclirton Siegel und Brieffen, Horn die Wiese in derMordtgaßen und das gleich hinter der Schwanenkamps Heggenwestwerths situirtss, von Eheleuten Hörster vor einigen Jahrenflaut Original-Kaufact vom 9. Februar 1637) acguirirtss Landt undWiese, und sonsten allen ap- und ckepsnckontisn, nichts davon aus-geschlossen, ^.llockial und überHaupts Von allen Stifft-EssendischendontribuliouLsteuer, Kriegs-, Wacht- und Dienstlasten frey, wie esHerr Hoff-Rath Cocy allsolch Schwanenkamps Guth und alle ob-gedachtermaßen darzu gehörige und umzuirirts Stücke bis dahinruhig besessen, ihme Herren Rathen von dem Hove solcher Gestallterb- und eigenthümlich übertragen, daß er Herr Rath, seine FrauEheliebste und Erben oder Treue Haltern dieses Briests, damitgleich anderen ihren allockial Erbgütern eigenen Gefallens schaltenund walten mögen und können; wohingegen 2. Herr Rath obge-melt dem Herrn Hoff-Rath Cocy, seiner Frauen Eheliebste und Erbenoder rechten Einhabern dieses Permntations-Contracts seinen einVierten Theil an der Lehnsbahren Brandtmühlen, und Fastel-abends-Behändigungs-Hoffe sambt den Martini nechstkünfftig Ver-fallenden Pächten erb- und ewiglich cockirst und übertraget; auch3. ein Bepderseits vereinbahrte Summa Geldes, halb am nechst-künftigen Martini, die andere Halbscheid aber übers Jahr oder1742 umb Martini, nebst 4 pro conto, erwehnten Herren Hoff-Rath in guten gangbahren Münzsorten, ohne einigen Abzug, wie dernahmen haben möchte, ohnfehlbar gab b^potbolla bonorum zu be-zahlen verspricht, in maßen man 4. der also perrnutirtor Stückenhalber rechtliche eviction zu leisten bepderseits spproinittirot, undserner 5. verabredet hatt, daß das ckorniniuin deren ausgetauschtenStücken zwaren Krafft dieses in der best und beständigsten ArthRechtens liooiproeo übertragen sepe, Ihme Herrn Hoff-Rath Cocyaber frey stehen solle, sich des Garten-Gewächses bis GertrudisKünfftingen Jahres zu bedienen; übrige aber nach heutigen ckato