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Lehn-Leuthen, zu erheben, zu versetzen, zu würdigen und zu adeln.Thun auch selbiger Krafft dieses Unsers offenen Brieffes, Allermaßenund Gestalt, alß ob Er Kalau und Sie von Ihren Vier Ahnen,Vater- und Mutter-Geschlechtern, Beiderseits, recht EdelgebohrnenAdelichen Standes fähigmäßige Lehngenoßen und Rittermäßige Lenthewaren. Zu deßen mehren Gezeugniß, Glauben und Gedächtnis; dannder geschehenen Erhebung in den Standt und Grad des Adels, aus;vorerwehntcr höchster Vollkommenheit, Macht und Würde, Wir IhmUnserem Rath, Ober Geheimbten und Lehn Secretario Fabian Kalau,und Seinen Allerseits Ehelichen Lcibes-Erben und derselben Erbes-Erben, Männlichen- und Weiblichen-Geschlechtes, dieß hiernach be-schriebene Wappen und Kleinot!
Alß Einen gantz blauen Schild, im Schilde Ein Schwartzer miteiner güldenen Krohne gekröhneter Adler, mit gelben auffgesperretenSchnabel und außgestrecktere rother Zungen, im Schnabel einen gül-denen Ring abhangend haltende, die Flügel zum Schwung und Aufs-fliegen Regende, mit gelben Füßen, den rechten Fuß erhebende, undAußstreckende, mit der Klaue Einen güldenen Ring, gleichsahm weg-reichende. Die Helmdecke Schwartz und Gelb, mit Gold durchziehret,auf der Decke ein offener Helm, ein Bund gleicher Farbe, alß die Helm-Decke, aufm Bunde ein Adler gleich wie im Schilde, gegönnet, ge-geben und verliehen. Ueber dieses, und damit mehrgemeldeter UnserRath, Ober Geheimbter und Lehn Secretarius Fabian Kalau derEitere und seine Söhne, Unsere Landesfürstliche Gnade, womit WirIhnen gewogen sind, und so viel mehreres zu verspühren, haben WirIhnen die besondere Gnade gethan und Freiheit gegeben und Ihnenund Ihren Allerseits Ehelichen-Leibes-Erben und derselben Erbes-Erben, Mannes- und Weibes-Persohnen gnädigst gegönnet und Zu-gelassen, daß Sie nun und hinführo, hingegen Unß, Unseren Nach-kommen und sonsten Jeder männiglichcn was Würden, Standt undWesens die seind, in Allen Ihren Reden, Schrifften, Tituln, Jnsiegeln,Pettschafften, Handlungen und Geschäften, nichts ausgenommen,Kalau vom Hofe, Sich nennen und Zum unterscheid der Anderen,welche etwa den Nahmen der Kalauen führen, dieser Gnade in IhrerFamilie gebrauchen, Ihnen auch solcher Titul und Nahmen gegeben,