Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
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und Sie also von männiglich an allen Ohrten und Enden, in allenund jeden Händlen, Geistlichen und Weldtlichen Aembtern genennetgeehret und geschrieben werden sollen. Verleihen und geben demnachIhm und Ihnen das Alles hiermit wissentlich in Krafft dieses Brieffes,ordnen, setzen, meinen und wollen darauf, daß nun und hiuführo,der ehe genanndte Unser Raths-Ober-Geheimbter und Lehn-SecrctariusFabian Kalau vom Hofe, der Eitere, dessen Ehelichen Leibes-Erbenund deroselben Erbes-Erben, rechtmäßige Recht gebohrene AdlicheLehnsgenoßen, und Rittermesige Edel Leuthe sepn, wie von manuig-liche an Allen Ohrten und Enden, also und sonderlich in UnfernErb-Landen, Fürstenthümern nud Herrschafften, und in diesem UnsermHertzogthums Preußen, dafür gehalten, geehret werden, und der zuAlle und jegliche Gnad, Ehre, Würde, Vortheil, Freiheit, Recht, Ge-rechtigkeit und gutte Gewohnheiten haben, in Geistlichen und Weldt-lichen Ständen, Aembtern und Sachen, mit Beneficien Aembtern undLehn zu tragen, zu empfangen und aufzunehmen, nebst Allem Andern,Unseren Rittermäßigen und Lehngenoßenen Edelleuthen, worin dieselbeberechtiget, befugt, und was denen zustehet, gleichmäßig des Allentheilhafftig, würdig und empfänglich seyn, und Sich nebst abgeschrie-benen Wappen, Kleinot und Titul, in allen und schlichen, Ehrlichen,Redlichen und Adlichen Sachen, Gesellschafften, Geschäfften und Ver-richtungen, zu Schimpf und Ernst, in Streiten, Stürmen, Schlachten,Kämpfen, Gefechten, Feldzügen, Ritterspiehlen, Panier gehalten undaufschlagen, in Siegeln, Pettschafften, Kleinoden, Gemählden, Begräb-nüssen und sonsten Allen Andern Begebnüßen nach Ihren Ehren,Nothdürftigen Wille und Wohlgefallen, von Allermänniglich unge-hindert, deßen genießen, führen und gebrauchen sollen und mögen.

Und gebiethen Allen Unfern Geistlichen und Weldtlichen Prälaten,Grasten, Herrn, Ritter- und Adelmäßigen Leuthen, Vasallen undAmbtstragenden Personuen, Landes-Haubtleuthen, Land-Voigten, Ver-wesern, Voigten, Pstegeren, Ambt Leuthen, Schuldthaisen, BürgerMeistern, Richtern, Rätheu, Bürger-Gemeinden und sonsten AllenAndern, Unfern Getreuen und Unterthanen, was Würden, Standesund Ambtes und Wesens die sepn, ernstlich und vestiglich, und wollen,daß sie von nun an und in zu kommenden Zeiten mehr gemeldeten