Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
Seite
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Preußen, zu Jülich, Cleve, Berge, Stettin, Pommern, der Cashubenund Wenden, auch in Schlesien zu Crossen und Jagerndorff Herzog,Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden und Kammin,Grafs zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und derLande Lauenburg und Bütau 2c. 2c.

Bekennen für Uns und Unsere Nachkommen mit diesem offenenBrieffe, und thun kund allermanniglich:

Nachdem Wir von Anfang her Unserer glücklich angetretenenRegierung und des Unß von dem Allerhöchsten verliehenen SupremiDomini) und Oberherrschaft, über dieses Unser Herzogthums Preußen,Allewege dahin gesehen und sorgfältig Unß angelegen seyn laßen,Aller Unser Lieben und Getreuen Unterthanen Wollstandt und Rühm-liches Aufnehmen zu befördern und zu betrachten; Also dann auch insolcher Gnädigsten beharlichen Chur- und Landes-Fürstlichen Zu-neigung und Gewohnheit in sonderheit wahrgenommen und Angemerkethaben, das Ehrliche Verhalten, Tugend, Vernunfft, Geschicklichkeit undVerstandt und die gar nützliche, getreue Langcwährige Dienste so Unßund Unserm Chur-Hausc Brandenburg, Unser Rats, Ober Geheimbterund Lehn-Secretarins Fabian Kalau der Eltere unverdroßen, außerSeinen gewöhnlichen Ordinar-Functionen, in Unterschiedlichen Lega-tionen und Kriegs - Expeditionen bep verwichenen schweren Leuffenpraestiret und geleistet; desgleichen, da theils Seiner Söhne nach ab-gelegten Ihren Vieljährigen Peregrinationen, angewendeten SchwerenKosten und Fleißes, zn verhoffentlich Künsftigen zuträglichen Ver-richtungen, in Unterthänigster Devotion gegen Unß sich qualificiretund capabel gemachet, darunter der Eine schon in Unsere Dienste würk-lichen getreten und dazu aufgenommen, dahero bewogen sind wordenauß Chur- und Landesfürstl. sond erb ahrer Hulde, Milde und Gültig-keit, auf vorgepflogenen reiffen Rath, mit Rechten Wißen, auß HöchsterVollkommenheit, Macht und Würde, gedachten Fabian Kalauen denElteren, sambt Seiner Ehelichen Leibes-Erben, und derselben Erbes-Erben, Mannes- und Weibes-Persohnen in den Staudt und Grad desAdels dieses Unsers Hertzogthums Preußen und Anderer Unserer Erb-Lande, Fürstenthümer und Herrschafften, gleich denen RcchtEdelge-

bohrenen, Nittermäßig und Lehnsgenoßenen Unseren Vasallen undIi. 2«