Die mannigfachen Verdienste, die Fabian sich in allen diesenMissionen um seinen Landesherrn erworben, wurden anerkannt; undder erste Akt, den der große Kurfürst bereits am 7. Mai 1663 alssouveräner Herzog von Preußen aus höchster „Vollkommenheit, Machtund Würde" vollzog, war die Erhebung seines Raths und Ober-Ge-heimen Lehn-Secretairs Fabian Kalau unter dem Namen vom Hofein den Adelsstand.^)
") Wenn G. Vintzelberg in seiner „Geschichte der Stadt Fehrbellin unddes Ländchens Bellin" (siehe auch den Artikel „Der erste Adelige durch dieHohcnzollcrn" in der Sonntagsbeilage der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung",Nr. 41 vom 11. Oktober 1874) angicbt, „daß Oberstlicutenant Joachim Hennigsals der erste Adelige durch die Hoheuzolleru anzusehen ist," so beruht diese An-gabe auf Unkenntnis) der oben angeführten Thatsache. Es ist allerdings richtig,daß Joachim Hennigs wegen seines ruhmvollen Verhaltens in der Schlacht beiFehrbellin am 18. Juni 1675 unter dem Namen von Treffenfeld in den Adel-stand erhoben wurde; jedenfalls steht aber geschichtlich und dokumentarisch fest, daßder erste Adelige durch die Hohenzollern nicht Joachim HennigS von Treffenfeld,sondern Fabian Kalau vom Hofe ist. — Möglich, daß Vintzelberg durch die Dar-stellung, welche F. A. Zimmermann in der von ihm verfaßten „Geschichte derHohenzollern" (Seite 26V und 484) irrthümltch gemacht hat, zu jener unrichtigenAngabe verleitet worden ist. Zimmermann sagt nämlich Seite 260: „daß derGroße Kurfürst das volle Gefühl der durch den Sieg errungenen Selbstständigkeitin sich trug, bezeugt unter anderem der Umstand, daß er noch auf dem Schlacht-felds den Oberst Hennigs, welcher wesentlich zum Siege beigetragen hatte undin dem Kampfe verwundet war, unter dem Titel eines Herrn v. Treffenfeldin den Adelstand erhob, ein Akt, der bisher in Deutschland nur dem Kaiser zu-stand." Auf Seite 434 sagt derselbe: „Wie der Große Kurfürst zum ersten Maleauf dem Schlachtfelde von Fehrbellin das Vorrecht der Adelsertheilung, so hierder Eroberer von Schlesien in Bezug auf den Fürstcnstand." (Friedrich der Großeerhob am 7. November 1741 zwei schlestsche Standesherren, Grafen von Hatzfeldund Schoenaich, in den preußischen Fürstenstand.) Auch Or. v. Kloeden bringtdieselbe irrthümliche Angabe. In seiner „Geschichte einer Altmärkischen Familie",Seite 455, macht er die nicht historisch begründete Bemerkung: „Der große Kur-fürst erhob den tapferen Oberstlieutenant Hennigs, den wir schon vorher erwähnthaben und ferner vielfach erwähnen werden, da er mit den v. Kloeden verwandtwurde, noch auf dem Schlnchtfelde unter dem Namen eines Herrn v. Treffcnfcldin den Adelsstand. DieS Recht, in den Adelsstand zu erheben, hatte sonst nur derKaiser. Der Kurfürst übte es hier zum ersten Male." — Sowohl die An-gabe Zimmermanns und des 1)r. von Kloeden, sowie die von G. Vintzelbergsind falsch und entbehren der historischen Richtigkeit. Auch die Angabe von ErnstWichert in seinem historischen Roman „Der Große Kurfürst in Preußen", II. Theil,Seite 301, ist eine irrthümliche. Obersekretair Fabian Kalau wurde nicht am