Das Diplom ist vom 2V. Juni 1663 dntirl. Die Angabe von Zedlitz„25. Juni 1683" ist irrthümlich.
bohrene Kalowin vorhabenden Heyrath gnädigst consentirenwollen. Wenn nun dieselbe zwar eines guten und renomirtenBürgerlichen Geschlechts ist, aber damit alle bey meiner Freund-schaft deshalb etwa entstehendten Scrupeln, durch Hohe höhereAuthorität deroselben benommeu werden mögen. Also gelangetan Eure Durchlauchtigkeit hiermit mein Unterthänigstes Bitten,dieselbe geruhen gnädigst trafst der Macht und Hoheit, so Sieals Souverainer Hertzog in Preußen haben, abgedachte meineLibste durch Conferirung des Adels und Wappens zu uaturali-siren und in den Preußischen Adelstandt, mittelst Beylegungaller daselbst üblichen adelichen Freyheiten und Gerechtigkeitenzu erheben; vor welche Hohe Gnade Euer Churfürstlichen Dnrch-lauchtigkeit sowohl ich als Sie, sambt unserer ganzen Freund-schaft lebenslang höchst verbunden bleiben werden, und ichersterbe
Euer Churfürstlichen DurchlauchtigkeitAllerunterthänigster gehorsamsterKnecht
I. C. v. Frobcn."
Der Große Kurfürst erfüllte die Bitte v. Frobens, erhob AnnaMarie Kakau laut Diplom vom 20. Juni 1683^) in den Adelstandund ertheilte ihr den Namen v. Kalheim. Mit dem Tode der Frauv. Froben 1706 erlosch auch der Name v. Kalheim.