— 106 -
Mit dem Nachweise der weiblichen Nachkommenschaft des Letztenseines Stammes, Carl Gottlieb Jonathan Kalan, findet die Genealogieder alten Kalawen in Preußen ihren Abschluß.
Ans die Feststellung der Nachkommenschaft des Königlichen Raths,Obersecretairs Daniel Kalan, Erbhcrrn auf Dommelkeim und Stifterseines Familienlegats und Stipendiums für Stndircnde ans seinerFamilie hat Verfasser im Interesse der Familien Kalan vom Hofeund Calow einen ganz besonderen Werth gelegt. Es ist nachgewiesen,daß die männliche Nachkommenschaft des genannten Stifters mit demTode des Königlichen Land- und Stadt-Gerichtsdircktors Carl GottliebJonathan am 27. August 1847 erloschen ist.
Nur die Nachkommen der weiblichen Descendenz des Stifterssind heute noch vorhanden, und dahin gehören die Nachkommen vonMaria Elisabeth, Anna Regina, Charlotte, Wilhelmine, Albcrtine undElise Kala», außerdem die Nachkommen von Thamm, Flottwcll, Dirksen,Stesfahni), Eduard Kalau v. Hofe, Promnitz, Wollcrmann, Schlicweu,Nanchfnß, Schulz und Johannes Kalan v, Hofe. (Siehe Geschlcchtstafel.)Von dem Bezüge des oben erwähnten Stipendiums sind jedoch dieNachkommen zweiter Ehe des Bürgermeisters Johann Thamm mitCatharina, Tochter des Hofhalsgerichtsasscssors Vr. Theodor Pauli,des Gerichtsassessors Joh. Fried. Hölzner Wiltwe, ausgeschlossen. Ausdieser Ehe gingen hervor'
1) Christian Thamm, 1727, Studiosus juris.
2) Christina Paulina, 1727, starb unvermählt.'")
Es dürfte die Frage zu entscheiden sein, ob Angehörige derFamilie Kalan vom Hofe, welche studircii, einen Anspruch ans dasvom Nathe Daniel Kalan gestiftete Stipendium gesetzlich erheben können.
In Anbetracht der Blutsverwandtschaft des Fabian Kalan vomHofe mit dem Stifter läßt sich die Berechtigung Zum Genüsse des inRede stehenden Stipendiums für die Nachkommen des Fabian Kalauvom Hofe nicht bestreiten. Jedenfalls dürfte seinen Nachkommen derGenuß des erwähnten Benefiziums vor. jeder anderen fremden Per-sönlichkeit zu gewähren sein.
") Königsberg« Stadtgeschlechter, von I. Gnllandi.