Kalawschen Testaments-Akteu nach bereits früher angestellten Recherchennicht aufzufinden gewesen.-)
Nur ein Extrakt der Urkunde über das Stipendium ist vor-handen und lautet'.
„Endlich habe ich auch den Meinigen und denen Studiis„zum Besten dieser Stiftung zu hinterlassen dienlich befunden,„daß noch ein Tausend Thaler auf Interesse sicher angethau„und die Interessen 60 Thalcr als ein immerwährendes, be-ständiges Stipendium meinen studirenden Söhnen, wie auch„meinen Nachkommlingen und Kindersöhnen, welche beim Studiren„bleiben und es so weit gebracht, daß sie beim rsekoro„aoalleinias immatriLulirot werden, zwei Jahre nach einander„richtig ausgezahlet, und darin die Ordnung also, wie sie nach„dem Alter aufeinander folgen, in Acht genommen, wenn auch„meine Söhne und Kindersöhne, dessen zwei Jahre genossen, aber„noch keine Beförderung erlangt, dieselben in vorbesagter Ordnung„wieder zur Perception admittiret, wenn aber keine äescenllontss,„hingegen dürftige Wittwen und Waisen unter meinen Freunden„vorhanden wären, denselben dieses Stipendium in gleichen„partes zu vertheilen, zugewandt, wenn aber auch solche Personen„nicht vorhanden, nach Gntbefinden Eines Stadt-Magistrats im„Kneiphof einen oder zwei Stndiosis von guter Hoffnung dieses„Stipendium conferiret werden soll."'^')lieber die Höhe und Verwendung der errichteten Familienstiftung,die sicherlich ein höheres Capital als das Stipendium reprä-sentirt hat, konnte Verfasser eine offizielle Aufklärung nicht erlangen.In dieser dunklen Angelegenheit bleibt jedenfalls die Frage offem„wo ist das im Jahre 1705 behufs Gründung einer Familien-
'") Schreiben des Stadtgerichts, datirt vom 14. Mai 1379.
Extrakt aus des Königlichen Raths und Obersccretarii Daniel Kalaunachgelassenen Testaments
ct. ci. Koenigsberg, d. 13. Octover 1705oonvorciat.gez. Wecker.
Für gleichlautende Abschrift Kvcnigsberg, d. 25. Mai 1842.
10. L. Königliches Stadtgericht.
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