erklärlich ist, wenn man bedenkt, was die Rechtsschulen in Deutschlandseit dem 12. Jahrhundert bedeuteten und wie ausschließlich die Blütheder damaligen Jugend sich denselben zuwandte. —
Wie schon erwähnt, findet man die Kalaws, Calows theils inPommern, theils in Preußen verbreitet. Die in Pommern seit dem13. Jahrhundert vorkommenden Kalows haben sich bis zur Gegen-wart fortgepflanzt. Von Pommern aus haben sie sich über die MarkBrandenburg, Großherzogthum Posen, Sachsen und Westphalen ver-breitet. Eine vollständige, zusammenhängende Genealogie dieser Zweigebis auf die neueste Zeit herzuleiten, hat nicht in der Absicht des Ver-fassers gelegen, da die Nachkommen dieses alten, ehrenwerthen Ge-schlechts in Preußen einerseits ausgestorben sind, andererseits für dieFamilie Kalau vom Hofe ein besonderes Interesse nicht gewähren.Nur die Genealogie der 5. preußischen Linie des Raths und Sber-sekretairs Daniel Kalau hat Verfasser bis auf den heutigen Tag fest-gestellt, weil sowohl eine verwandtschaftliche Beziehung seiner Nach-kommen mit denen der Familie Kalau vom Hofe bis zur Gegen-wart bestanden hat, als auch das von dem genannten Rathe gestifteteStipendium für Studirende aus seiner Familie auch für die Mitgliederder Familie Kalau vom Hofe von besonderm Werthe ist. In Anbetrachtdes letzten Grundes soll auch der pommersche Zweig, von dem gegen-wärtig mehrere Desceudeuteu noch am Leben sind, besonders berück-sichtigt werden.
I. Die Nachkommenschaft des Magisters des Tempelherren-ordens Ralow des lleiuiieu« <lo ktllono ilWUstdes Ludwig Ralow (1250^ Daniel Ralow s137y) undValentin Ralow s1410).
1. II. III. IV. V. Generation.
Ein auf Urkunden beruhender Nachweis dieser Generationen, wozunicht allein der preußische, sondern auch der pommersche Zweig gehört,konnte nicht festgestellt werden.