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da für wesentliche Bestandteile des Leininger Wappens; siewerden jetzt (wie in der Züricher Wappenrolle, Balduineum,Grünenberg etc.) am Besten für immer weggelassen.
8) zu 1) und 2): Helmzier: Lindenbaum mit gr. Blättern.
In der Maness. Handschrift, ist der Stamm s., die Blätterg.j da Sattel und Helm auch g., die Helmdecken s. sind, sowollte wohl der Maler den Gf. Friedrich I. in möglichsterPracht darstellen; bei Grünenberg und im Pfalz. Lehenbuchist der Baum ganz weiss; die Farben des Ziemirs standen ebenwohl Anfangs nicht fest. Die neuere Hinzufügung s. Blüthenist unwesentlich und nicht althistorisch.
Da die Blätter stets auf all den vielen Siegeln herzförmigsind, so beweisen sie ihren Charakter als Lindenblätter; daherist Siebmachers 1 ) 2malige Hinzufügung von Äpfeln (!) durch-aus falsch.
Ein Grund zur Annahme der Linde als Ziemir ist unbe-kannt, doch folgende Hj^pothese vielleicht möglich:
Die Linde, der uraltgermanische Baum, ist der Frouwaals Vorsteherin der Rechtspflege geheiligt; dieser Zusammen-hang mit der Rechtspflege blieb der' Linde aber auch in neu-eren Zeiten: unter Gerichtslinden wurde Recht gesprochen unddas Volksthing abgehalten 3 ); öffentliche Bekanntmachungenwurden vom Bürgermeister unter ihnen vorgenommen; denBürgermeister nannte man aber auch „Grebe" (= Gräfe, Graue),unser „Graf" und oft gleichbedeutend mit „Richter". Da nundie Leiningen als Gaugrafen und Landvögte das Richteramtausübten; so können sie auch die Linde als Zeichen des Richter-amts in ihr Wappen gesetzt haben 3 ). Doch mag dieses Lein.
') Bd. I. 3. II. Taf. 27 und 50.
-) Zeitsohr. d. Ver. f. hess. Gesch., Cassel 1867. I. S. 327.
,1 ) v. Retberg erklärt in seinen Sinnbildern die Linde mit „Schutz undSchatten."