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als zu Münzen. Zudem wurde Hesso (No. TO), 1444 geforsteterLandgraf zu Leiningen, mit allerlei anderen Vorrechten ver-sehen, 1 ) so dass sich auch von ihm Münzen finden könnten,ebenso von Reinhart I, Graf zu Leiningen-Westerburg (No. 433)dem Kaiser Friedrich III. alle Rechte Hesso's 1475 wiederholteund bestätigte. Eine ausdrückliche Beleihung des ältesten HausesLeiningen mit dem Münzrecht ist nicht nachweisbar gewesen.Soweit es ausgeübt ist, geschah es in ältester Zeit in der Eigen-schaft als Beamter des Kaisers. Die Ausübung des Münzrechtsauf eigenem Grund und Boden wird durch die Reichsunmittel-barkeit und das Ansehen der alten Grafen erklärlich."
Eine thatsächliche Verleihung des Münzrechts ist heiLudwig Grafen zu Leiningen-Westerburg-Rixingen (No. 467)zu verzeichnen, die 29. Januar 1611 durch Kaiser Rudolf II.auf Grund einer seitens des oberrhein. Kreises nach kaiserlicherAnordnung vorgenommenen Untersuchung der Bergwerke beiAlt-Leiningen (13. Mai 1609) für ihn und seine Erben, „In-haber des Stammhauss Leiningen vorbasshin" erfolgte. 2 ) Lud-wig hat aber schon vor der Verleihung vom 29. 1. 1611 gemünzt,was ein schöner Doppelthaler von 1610 beweist. 8 ) Seine Münz-stätten waren auf der Burg Alt-Leiningen und in Grünstadt,1612—1614 wurde unter ihm, soweit bekannt, geprägt: 5080Goldgulden, 2205 Thaler, 23463 Stück Dickpfennige, 198450Stück Groschen, 131218 Weisspfennige, 444258 Pfennige; späternoch Goldgulden von 1617, 1618 und 1619, und andere Sorten(Zahl nicht mehr nachweisbar).
>) Siehe oben Bd. I. S. 144 und 145.
2 ) Wortlaut s. oben Bd. II., S. 160, Anm. 2), und Joseph, a. a. O. S 43;
Frankfurter Stadtarohiv und Obcrbronner Akten, Speyer, E. 4285 (46 Correspon-
denzen über das Münzrecht von 1601—1609).
s ) Abgebildet und besprochen Köhler, Münzbelustigung, 23. Stück, 5. 6.
1748, S. 177.