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eine zureichende Apanage aus, in welche die Söhne Emstsnach dessen Tode ebenfalls eingesetzt wurden. Nun war allerNeu-Leiningisclier Besitz, ausgenommen Neu-Leiningen selbst,in Karls I. Hand vereinigt 1 ).
Bezüglich der sog. „Fräuleinsteuer" kam es zwischen Alt-und Neu-Leiningen zu Irrungen. Es muss bemerkt werden,dass in dem von Christof Christian und Georg II. geschlossenenTheilungsrecess von 1705 in §. 18 Folgendes festgesetzt war:„Ob auch wohl jetziger Zeit keiner von den beiden hochgräf-lichen Herren Gebrüdern mit ehelichen Leibeserben weiblichenGeschlechts oder hochgräflichen Töchtern gesegnet ist, so istdoch expresse pacisciret, dass, so deren für das künftige voneiner oder der anderen Seiten folgen werden, dieselbe zwar solange sie ohnverheirathet bleiben, von Ihren Eltern aus demIhrigen allein alinientiret, bei der Vermählung aber allesamtvon der gantzen Grafschaft Leiningen als Gräfine zuLeiningen-Westerburg dem Herkommen gemäss ausge-steuert werden sollen.' 1 Diese „uralte Observanz ist auchwie in alten als neueren Zeiten also befolget und die Dotal-nebst Geschmuckgelder in die gantze Grafschaft Leiningenjedesmal ausgeschrieben worden" 2 ).
Als Karl! bei Gelegenheit der Vermählung seiner SchwesterAmalie an den Grafen von Lerche 1744 und der ältestenTochter Emsts, Maria Anna, an den Grafen zu Sayn-Wittgen-stein 1762 auf die Ausschreibung der Dotalgelder im Alt-Lei-ninger Theil der Grafschaft Leiningen drang, so geschah dieszwar im ersten Falle, doch ohne Erfolg, im zweiten jedoch
') Bezüglich eines unter Karl I. stattgehabten Streits zwischen dem Alt-Leininger Hofprediger und einem Neu-Leininger Kaplan sei, da unwichtig, blossdie Quelle angegeben, wo die Sache näher augeführt ist: J. U. Frh. v. CramersWetzlarsche Nebenstunden, Ulm, 1761, 25. Theil. S. 79—83.
J. U. Frh. v. Cramers Wetzlarsche Nebenstunden, Ulm, 1764, 41. Theil,S. 109—121.